Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell engl. Schriftsteller

Auf ein Wort

liebe Wardenburger

aktualisiert am:

30.07.2011

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Uwe Brandhorst Wardenburg, den 29.07.2011
Hardenbergstr. 5
26203 Wardenburg
Tel. 04407/6369
Fax 04407/8459

Auf ein Wort liebe Wardenburger!

Adel verpflichtet …, so sollte man es zumindest meinen!

In früheren Zeiten war es in Adelskreisen üblich, dass die eigene Ehre für jeden Adeligen bzw. jede Adelige unantastbar war.

Wer als Adeliger oder als Adelige entehrt wurde, entweder durch Dritte oder durch Eigenverschulden, hatte die Pflicht, auf Grund seines Standes, seine Ehre wieder herzustellen.

Die Herstellung der Ehre ging zum Teil soweit, dass man sich in Adelskreisen duellierte und somit sein Leben aufs Spiel setzte oder, sofern man als Adelsperson sich selbst entehrt hatte, sich die berühmte "Kugel" gab.

Die Ehre spielte zur damaligen Zeit eine wesentliche Rolle in diesen erlauchten Kreisen und war, wie bereits erwähnt, für jeden Adeligen bzw. Adelige ein hohes Gut und unantastbar.

Heute scheint es in diesen adeligen Kreisen doch etwas anders vorzugehen.

Zwar bewegt sich dieser adelige Personenkreis nach wie vor, wie in den alten Zeiten, als wären sie etwas besonderes, obwohl sie es mit ihrer Ehre heute nicht mehr so ernst nehmen.

Pate stehen für abhanden gekommene Ehre unter den Adeligen der "Prügel- und Pinkelprinz" aus Hannover oder König Carl Gustav von Schweden. Stichwort: Rotlichtaffäre.

Aber gerade diese außergewöhnliche Eigenschaft, dass eine auserwählte Gesellschaftsschicht seine Ehre sogar mit ihrem eigenen Leben verteidigt (!), verleiht diesem erlauchten Kreis für Außenstehende eine ganz besondere Würde, wodurch dieser Adelskreis in ihrer Glitzerwelt einzigartig bzw. fast unnahbar für das ganz normale Fußvolk ist und auch bleibt.

Auch in Norddeutschland muss man den Eindruck haben, dass der Adelstitel zwar von den Trägern gern nach Außen als Zeichen der besonderen Elite unserer Gesellschaft von diesem erlauchten Personenkreis vorweg getragen wird, aber die Pflicht die eigene Ehre mit dem nötigen Respekt und Anstand zu tragen, lässt bei dem einen oder anderen schon zu wünschen übrig und man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass es diesem erlauchten Kreis in der heutigen Zeit an der nötigen Klasse fehlt, wie wir es aus früheren Zeiten kennen bzw. besser gesagt, erzählt bekommen haben und/oder nachlesen durften.

Zumindest haben wir diesen Eindruck, wenn wir uns die Gräfin Gisela von Bothmer, Miteigentümerin der NWZ, vor Augen halten.

Eine vermeintliche "Grand Dame" vergangener Zeiten, die aber nach wie vor meint, offensichtlich auch noch heute (!), sie sei die "Gräfin der Unfehlbarkeit" zu der man aufzusehen hat und der Adelstitel allein es schon verbietet, sie öffentlich oder, wie im vorliegenden Fall, privat zu tadeln!

Adel verpflichtet …, so sollte man es zumindest meinen!

Wie bereits in unserer letzten Ausgabe mitgeteilt, wurde ich als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft vorgeladen und dazu befragt, ob ich einen anonymen Brief an die Gräfin von Bothmer geschrieben hätte?

Dies habe ich vor der Staatsanwaltschaft verneint und mit einer entsprechenden Begründung zu Protokoll gegeben.

Inhalt dieses anonymen Schreibens war, sofern ich mich noch richtig erinnern kann, dass die Citipost, die zum NWZ Konzern gehört, ihre Mitarbeiter bei der Gehaltsabrechnung nicht korrekt abrechnen würde und auch bei der Abrechnung der Sozialbeiträge es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll.

Die Geschäftsleitung der NWZ nahm sich dieses anonymen Schreibens an, was an die Miteigentümerin Gräfin Gisela von Bothmer gerichtet war und erstattete bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt mit der Begründung, dass die Anschuldigungen in dem anonymen Schreiben "frei aus der Luft" gegriffen seien und man nun von Seiten der NWZ dieser Rufschädigung mit allen Mitteln und den notwendigen Konsequenzen für den oder die Verfasser dieses anonymen Schreibens nachgehen wolle, sofern ich mich richtig erinnere.

Adel verpflichtet …, so sollte man es zumindest meinen!

Wie der Zufall es nun wollte, sind uns fotokopierte Originaldokumente über Arbeitszeitnachweise und Gehaltsabrechnungen eines Mitarbeiters der Citipost zugespielt worden.

Und aus diesen Unterlagen geht zumindest außer unser Sicht eindeutig hervor, dass die Ehre der Gräfin Gisela von Bothmer wohl ganz offensichtlich nicht so untadelig ist, wie sie es gegenüber der Staatsanwaltschaft durch die NWZ Geschäftsführung glauben machen möchte.

Uns vorliegende Arbeitszeitberichte belegen, dass der Mitarbeiter im April rund 350 Arbeitsstunden gearbeitet hat, im Mai sogar rund 400 Stunden und im Juni immerhin noch 370 Stunden!

Die Arbeitszeit war in der Regel überwiegend von früh morgens beginnend 2. Uhr nachts bis 18.30 Uhr teilweise sogar bis 20.00 Uhr abends (Nach unseren bisher vorliegenden Informationen: Ohne Fahrzeiten zum Arbeitsplatz und wieder zurück!).

Das entspricht einer überwiegenden täglichen Arbeitszeit von 16,5 Stunden bis zu 20 Stunden!

Vielleicht erklärt diese Faktenlage auch, weshalb die NWZ Zustellgesellschaft selber in einem Bericht an die eigenen Mitarbeiter mitteilte, dass die Unfallzahlen in den letzten Jahren, speziell im Winter, erhöht waren, wodurch man sich von Seiten der NWZ Geschäftsleitung gezwungen sah für die eigenen Mitarbeiter eine preisgünstige Unfallversicherung anzubieten .

Dieser betreffende Mitarbeiter dürfte nach unseren persönlichen Berechnungen bei der verbleibenden "Restfreizeit" höchstens noch Zeit für 3 bis 4 Stunden Schlaf pro Tag gehabt haben nach Abzug der erforderlichen Essenszeiten.

Sämtliche Arbeitsberichte sind vom Arbeitnehmer persönlich abgezeichnet worden, sowie über die Gehaltsabrechnung bereits abgerechnet und dadurch nach unserer Meinung für korrekt von der NWZ Zustellgesellschaft anerkannt worden

Ein Arbeitnehmer mit einer 40 Stunden Woche arbeitet normal im Monat rund 175 Stunden.

Demnach hat dieser Mitarbeiter mit Wissen des zuständigen Bezirksleiters über Monate, wenn nicht sogar über Jahre (!) die Arbeit für mindestens (!) zwei Arbeitnehmer übernommen.

Wer nun meint, dass dieser Arbeitnehmer das Gehalt für "Zwei" von der NWZ Zustellgesellschaft erhält dürfte eine böse Überraschung erleben.

Das Gehalt dieses Mitarbeiters betrug bis vor kurzem 1.589,70 Euro netto incl. Nachtzuschlag!

Dies erschien dem zuständigen Bereichsleiter jedoch zu hoch.

Das Gehalt des betreffenden wurde um 309,25 Euro netto auf nun 1.280,45 Euro gekürzt.

Somit hatte dieser Arbeitnehmer der NWZ Zustellgesellschaft, dessen Miteigentümerin die hoch verehrte Gräfin Gisela von Bothmer ist, im April einen Nettostundenlohn von 3,69 Euro, im Mai von 3,17 Euro und im Juni von ganzen 3,40 Euro vergütet bekommen.

Im Januar finden in der NWZ in der Peterstrasse in Oldenburg für die Anteilseigner der NWZ immer die Gewinnausschüttungen statt, die, sofern wir richtig informiert wurden, per Schecks in einem entsprechenden Rahmen den betreffenden Personen feierlich übergeben werden.

Ob diese Schecks auch in dem "üppigen" Rahmen sich bewegen die sich der NWZ Zusteller Monat für Monat einstreicht bei einem Stundenlohn von netto 3,17 Euro bis 3,69 Euro incl. Nachtzuschlag?

Adel verpflichtet …, so sollte man es zumindest meinen!

Interessant ist bei näherer Betrachtung der Gehaltsabrechnung im Juni 2011 auch der Abzug "Fahrradreparatur" 278,28 Euro.

Der betreffende Mitarbeiter hat zwar ein Firmenfahrzeug von der NWZ Zustellgesellschaft gestellt bekommen, aber kein Fahrrad, wie es unser heutiger Wissensstand ist.

Wenn kein Fahrrad, wieso fallen dann auf der Gehaltsabrechnung des NWZ Zustellmitarbeiters Fahrradreparaturkosten an?

Es soll jedoch, aus bisher unbestätigter Quelle, bei der NWZ Zustellgesellschaft eine Versicherung geben, woraus anfallende Fahrradreparaturkosten beglichen werden könnten.

Ebenso wurde in dieser gleichen Gehaltsabrechung ein Abzug als "Vorschuss" in Höhe von 278,00 Euro" berechnet, obwohl der betreffende Mitarbeiter der NWZ Zustellgesellschaft, nach unseren bisherigen Informationen, gar keinen Vorschuss erhalten hat.

Kein Fahrrad, dafür aber Fahrradreparaturkosten die man über eine mögliche Versicherung hätte begleichen können!

Kein Vorschuss, dafür aber ein Abzug für einen Vorschuss!

Warum?

Lt. unseren Informationen, sofern sie uns korrekt übermittelt wurden, hat der betreffende Mitarbeiter der NWZ Zustellgesellschaft einen Unfall mit einem ihm zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeug gehabt.

Diese Kosten des Firmenfahrzeugs in Höhe von 556,56 Euro soll der Mitarbeiter der NWZ Zustellgesellschaft nun selber tragen, wie es ein Schreiben an den Betreffenden eindeutig belegt.

Weiter belegt dieses Schreiben, dass der Mitarbeiter wohl befürchtet seinen Arbeitsplatz zu verlieren, sofern er erneut einen Unfall verursachen würde

Dank der NWZ Zustellgesellschaft, sowie der Gräfin Gisela von Bothmer an einen Mitarbeiter nach einen arbeitsreichen Tag von 16,5 bis 20 Stunden für einen netto Stundenlohn incl. Nachtzuschlag (!) von 3,17 Euro bis 3,69 Euro!

Da kommt doch Freude bei jedem Mitarbeiter der NWZ Zustellgesellschaft auf!

Wenn man nun den Vorschuss (278,00 Euro) und die Fahrradreparaturkosten (278,28 Euro) zusammenaddiert kommt man auf 556,28 Euro.

Bis auf 0,28 Euro decken sich der Vorschuss und die Fahrradreparaturkosten mit den Autoreparaturkosten.

Zufall, alles Lüge oder Versicherungsbetrug?

Wir haben die Unterlagen auf jeden Fall zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft mit dem uns bekannten Aktenzeichen weitergeleitet.

Wie bereits gesagt:

Adel verpflichtet …, so sollte man es zumindest meinen!

Wer als Adeliger von sich behauptet untadelig zu sein, sollte nun einmal anfangen darüber nachzudenken, wie man es erklärt, dass man gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptet, alle in dem anonymen Schreiben behaupteten Missstände gegenüber der Citipost seinen "frei aus der Luft" gegriffen, wenngleich zumindest ein Mitarbeiter der NWZ Zustellgesellschaft täglich überwiegend 16-18 Stunden arbeitet und dies für einen Hungerlohn von 3,17 Euro bis 3,69 Euro netto?

Und hierbei sollten die Leser auch noch das Bild aus der NWZ sich vor Augen halten, wo die Gräfin Gisela von Bothmer freudestrahlend einen Scheck an eine gemeinnützige Anlage, wie im Frühjahr diesen Jahres an ein Frauenhaus, weiterleitete, die unter anderem Schulklassenkindern, etc. für die NWZ Weihnachtsaktion hart zusammengesammelt hatten.

Adel verpflichtet …, so sollte man es zumindest meinen!

Wenn man dann noch der Information glauben schenken soll, dass die Firmenfahrzeuge der NWZ Zusteller trotz Wissen der Bereichsleiter im Winter zu einem großen Teil noch mit Sommerreifen gefahren sein sollen und trotz mehrfacher Anmahnung mit abgefahrenen Reifen auch heute aktuell fahren sollen, womit sie sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen würden, bekommt die ganze Angelegenheit einen "Anstrich", was die Ehre einer Adeligen in "Dreck" ziehen dürfte, sofern unsere Informationen korrekt sind, woran wir bisher keine Zweifel haben.

Adel verpflichtet …, so sollte man zumindest meinen!

Abschließend fragen wir uns, wo war eigentlich bei dieser ganzen misslichen Angelegenheit der Betriebsrat der die 1.400 Zustellbediensteten der NWZ vertritt?

Es gibt gar keinen Betriebsrat!

Und wo war da der NWZ Chefaufklärer und das NWZ Gewissen in der Chefredaktion, Rolf Seelheim, um diesen Missstand seinen Lesern einmal mitzuteilen?

Wie so oft ließ Herr NWZ Chefredakteur Rolf Seelheim einmal mehr den "Max-Saubermann" in seinen Kommentierungen auf Seite 4 der NWZ überall da raushängen, solange es nicht seinen eigenen Brötchengeber betrifft.

Der "Biedermann" wie er im Buche steht!

400 Arbeitsstunden im Monat für umgerechnet 3,17 Euro musste zumindest ein Mitarbeiter knechten beim gleichen Arbeitgeber von Herrn Seelheim und der große Chefaufklärer der NWZ, Rolf Seelheim, will nichts gewusst haben, aber wenn am Hindukusch eine Mülltonne umfällt steht es in der NWZ, auf Grund aktuellen Wissens von Herrn Seelheim (!), auf der Titelseite.

Adel verpflichtet …, so sollte man zumindest meinen!

Abschließende Knobelaufgabe für den NWZ Chefredakteur Rolf Seelheim:

Obwohl vertraglich vereinbart erhalten Zusteller der NWZ Überstundenvergütungen sofern sie über die Arbeitszeit nach 6.00 Uhr noch Zeitungen austragen müssen.

Oft kommt die Zeitung zu spät bei den Zustellerinnen der NWZ an, weil auf Grund der Aktualität der Ereignisse der Druck erst verspätet beginnen kann (z.B. Fußballergebnisse, etc.) oder die Witterungsverhältnisse, z.B. im Winter durch hohe Schneefälle, eine schnellere Austragung der Zeitungen nicht zulassen, wodurch die Zustellung der Zeitungen erst nach 6.oo Uhr bei den Abonnenten erfolgt.

Wieso kommt es dennoch bei den Zustellern der NWZ Zeitung in der Vergangenheit dann vielfach, sofern unsere Informationen korrekt sind, nicht zu einer Zahlung von Überstunden?

Das Zeitungen der NWZ teilweise nach 6.00 Uhr morgens verteilt werden dürfte nach unserem heutigen Kenntnisstand unstrittig sein!

Wieso werden die Überstunden lt. gültigem Tarifvertrag nicht von der NWZ Zustellgesellschaft gezahlt?

Zufall, alles Lüge oder Gehalts- und Sozialbeitragsbetrug?

Adel verpflichtet …, so sollte man zumindest glauben!

Und am Ende fragt man sich: "War die Anzeige gegen Unbekannt durch die NWZ Geschäftleitung gegen den anonymen Briefschreiber angesichts der heutigen Kenntnislage über den Inhalt dieser Internetveröffentlichung überhaupt berechtigt, oder sollte man nun von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht besser gegen die NWZ Geschäftsleitung und dessen Miteigentümerin Gräfin Gisela von Bothmer ermitteln wegen des Verdachts des Versicherungsbetrugs, Abrechnungsbetrug bei den Sozialbeiträgen und der Falschabrechnung von Gehaltsansprüchen, sowie Unterbezahlung und bewusster Irreführung der Staatsanwaltschaft?"

Adel verpflichtet …, so sollte man zumindest meinen!

Euer

Uwe Brandhorst

P.S.: Sämtlichen Äußerungen, Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und
keine Tatsachenbehauptungen, um damit vorsorglich Medienjuristen die Möglichkeit zu nehmen, durch juristische Spitzfindigkeiten Prozesse anzuzetteln, um den überlasteten Gerichten und uns die Zeit zu stehlen, für Nebenkriegsschauplätze, die ohnehin niemanden interessieren bzw. den Kern der Aussagen dieser Internetveröffentlichung, nach unserer persönlichen Auffassung, verfehlen.


Zitat Napoleon der I. sagte einmal:
" Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind und zu feige , es zu sagen. "