Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell engl. Schriftsteller

Auf ein Wort

liebe Wardenburger

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Uwe Brandhorst Wardenburg, den 25.06.2010
Hardenbergstr. 5
26203 Wardenburg
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Fax 04407/8459

Auf ein Wort liebe Wardenburger!

"Weg frei für private Lokalsender", war die Überschrift auf der Titelseite der NWZ vom 09.06.2010.

Als Untertitel zur Hauptüberschrift des NWZ Berichtes vom 09.06.2010 war weiter zu lesen: "Rundfunk Landesmediengesetz wird geändert - Verlage dürfen sich beteiligen."

Im Vorspann konnte man dann noch lesen, dass "Neue TV- und Radiostationen können ab 2011 senden. CDU und FDP loben das Gesetz."

Was für eine Headline!

Der unbedarfte Leser liest bekanntlich, wenn überhaupt (!), nur das Fettgedruckte und denkt sich beim Lesen dieser Headlines in der NWZ, es wurde ein Gesetz im Niedersächsischen Landtag verabschiedet, wodurch neue TV- und Radiosender ab 2011 privat senden dürfen.

Oder?

Hand auf 's Herz, liebe Leser, was haben Sie beim Lesen dieser Headlines auf der Titelseite der NWZ entnommen?

Gesetz für private Lokalsender in Niedersachsen erlassen und zukünftig erlaubt, oder?

Tja, wer sich auf die NWZ verlässt hat nach unserer Meinung schon verloren!

Das beschriebene Landesmediengesetz, was die NWZ in ihrer Headline als beschlossene Sache öffentlich propagiert, gibt es noch gar nicht, sondern ist erst als Gesetzentwurf in den Niedersächsischen Landtag am 09.06.2010 als Drucksache 16/2595 von der CDU/FDP Landesregierung eingereicht worden, wo am 13.08.2010 im Landtag eine öffentliche Anhörung im Landtag noch stattfinden soll!

Was hier von der NWZ als beschlossene Sache öffentlich auf der Titelseite verkündet wurde, ist in unseren Augen für den unbedarften Leser, der mit wenig Hintergrundwissen und einer gewissen Interesselosigkeit an eine derartige Thematik herangeht, irreführend und eine Vortäuschung falscher Voraussetzungen.

Erst derjenige Leser der aufmerksam in die folgende Berichterstattung im Kleingedruckten einsteigt wird fündig, dass das groß angekündigte Landesmediengesetz erst noch im Landtag beraten und im Herbst beschlossen werden soll.

Um dies zu erfahren muss der mündige Leser jedoch bis zum bitteren Ende des NWZ Berichts weiter lesen, um im allerletzten Satz des NWZ Artikels zu lesen, dass das Gesetz noch gar kein Gesetz ist!

Typisch NWZ, kann man dazu nur noch sagen.

Aber es kommt noch besser, liebe Leser!

Wer sich den NWZ Bericht vom NWZ Redakteur Marco Seng zu Gemüte führt, muss sich ernsthaft die Frage stellen: "Wo hat dieser vermeintliche Journalist seine Ausbildung genossen, dass er es wagt, so eine, in unseren Augen, nichts aussagende Berichterstattung ungestraft abzuliefern und Lesern, die noch etwas Grips unter ihrer Schädeldecke tragen, als öffentlichen Informationsbericht anzubieten?"

Da wir um die Bedeutung dieses Gesetzes Kenntnis haben, stellt sich für uns unweigerlich die weiter Frage: "Wollte Herr Seng nicht mehr sagen, konnte er auf Grund fachlicher Unkenntnis nicht mehr sagen, oder durfte er nicht mehr sagen, was er dem interessierten Volk eigentlich auf Grund seines journalistischen Auftrags hätte sagen müssen?"

Uns hat es nur wenige Telefonate gekostet, um das zu hinterfragen, was Herr Seng den Lesern an Informationen vorenthalten hat.

"Und hier Herr Seng, Nachhilfeunterricht in Sachen: Landesmediengesetzentwurf von Amateuren, an einen vermeintlichen "Journalistenprofi" aus dem "Nobelhaus" NWZ, die meinen etwas zu wissen und wissen nach wie vor nix!"

Verlagshäuser konnten sich bisher an privaten Lokalsendern maximal bis zu 24,9 Prozent beteiligen. In Zukunft sollen es maximal bis zu 49,9 Prozent werden lt. dem neustem Landesmediengesetzentwurf.

Vorraussetzung ist allerdings, dass hiefür Auflagen von Seiten der Verlagshäuser mit einer Monopolstellung in ihrer Region erfüllen.

Diese geplanten Auflagen, so schreibt Herr Seng in seinem Bericht, wurden für Verlage abgeschwächt.

Den interessierten Leser hätte nun interessiert, um was für Auflagen es sich denn da wohl gehandelt hat, die im Landesmediengesetzentwurf abgeschwächt wurden.

Fehlanzeige! Im gesamten NWZ Bericht kein Hinweis.

Um dies zu erfahren muss man bei der Niedersächsischen Staatskanzlei Medienreferat in Hannover anrufen und man wird dort ausführlich bedient.

Das gesamte 75seitige Gesetzespaket wurde uns samt Begründung ohne weitere Probleme zugesandt und auf Rückfrage sogar ausführlich erklärt!

Der § 6 Abs. 2 Satz 1 + 2 +3 des Landesmediengesetzentwurfs regelt die Auflagen für Verlage.

Darin heißt es sinngemäß, dass ein Verlag in Vorbeugung einer vorherrschenden Meinungsmacht in seinem Verteilungsgebiet bis zu maximal 49,9 Prozent der Kapital- und Stimmrechtsanteile an einen privaten Lokalsender auch dann haben kann, wenn er von den folgenden 4 Auflagen nur 2 erfüllt:

1. die Einrichtung eines Programmbeirats mit wirksamen Einfluss auf das Programm,
2. die Einräumung von Sendezeiten für unabhängige Dritte,
3. Beschränkungen des Stimmrechts in Programmfragen und wichtigen Personalfragen,
4. die Verabredung eines Redaktionsstatuts zur Absicherung der redaktionellen Unabhängigkeit.

Die Abschwächung der Auflagen für Verlage, die der "NWZ Profi" Herr Seng in seinem Bericht den Lesern vorenthielt besteht darin, dass in dem Gesetzentwurf nun nur noch zwei der o. g. 4 Auflagen von den Verlagen erfüllt werden müssen, was vorher drei waren.

Auflagen hin oder her, einen Programmbeirat so zu besetzen, dass er für die Verlagseigentümer "passt", dürfte in unseren Augen für die NWZ beispielsweise kein Problem sein. Es grüßt der ehemalige Stiftungsrat des Hunte Reports!

Der Begriff "unabhängige Dritte" ist ein dehnbarer Begriff, den selbst wir mit Leichtigkeit erfüllen könnten, sofern wir einen privaten Lokalsender ins Leben rufen würden, indem wir Personen wählen würden, die ausschließlich es "gut" mit uns meinen und wer aus der Reihe tanzt, fliegt halt eben bei passender Gelegenheit raus und wird entsprechend unseren Wünschen ersetzt!

Natürlich würden auch wir ausschließlich Personen unser Stimmrecht anvertrauen die in Sachen Programmfragen, sowie Personalfragen auf unserer Welle schwimmen. Wir sind doch nicht dumm, liebe Leser!

Klar würde auch in unserem fiktiven privaten Lokalsender eine Verabredung eines Redaktionsstatuts zur Absicherung der redaktionellen Abhängigkeit …. äh …, oh da haben wir uns leider verschrieben, liebe Leser! Gemeint ist natürlich eine Verabredung eines Redaktionsstatuts zur Absicherung der redaktionellen Unabhängigkeit erfüllt werden. Man bringt ja die Begriffe in der heutigen Zeit so leicht durcheinander: Abhängigkeit … Unabhängigkeit. Besteht da eigentlich noch ein Unterschied, liebe Leser? Sind doch nur zwei Buchstaben mehr oder weniger, was soll's!

Mit anderen Worten: Diese Auflagen sind für Verlage die mit allen Wassern gewaschen sind, wovon man bei den "NWZ Brüdern" in unseren Augen beruhigt ausgehen kann, die bekanntlich jahrelang am Bundeskartellamt lustig einen konkurrierenden Zeitungsverlag nach dem anderen aufkauften im Wissen, dass sie hierbei sogar gegen bestehendes Bundeskartellrecht verstoßen würden, wofür sie anschließend neben entsprechenden Entflechtungsverfahren vom Bundeskartellamt rechtskräftig zu einer Geldbusse von insgesamt 2,7 Millionen Euro bestraft wurden.

Wir fragen uns angesichts dieser Faktenlage ernsthaft, was abgebrühte Rechtsbrecher wohl davor abschrecken sollte, solche Pille Palle Auflagen des zukünftigen Landesmediengesetzes in ihrem Sinne zu erfüllen?

Diese Auflagen sind in unseren Augen ein Witz und bleiben ein Witz, weshalb Herr Seng sie seinen Leser vielleicht in seinem Bericht verschwieg?

Weiter zitierte Herr Seng, als vermeintlicher "Starreporter" der NWZ, Herrn Wittich Schobert, den "Medienexperten der CDU Fraktion", der von einem "guten Kompromiss" sprach "mit dem jeder leben könnte".

Tolle Wurst, Herr Seng!

Von was für einen "Kompromiss" ist hier die Rede mit dem jeder leben könnte?

Aus dem Bericht der NWZ ist nichts in dieser Hinsicht zu entnehmen.

Also den "Medienexperten" der CDU angerufen und nachgefragt bei Herrn Schobert, der uns erklärte, dass der Kompromiss für Verlage die sich für einen privaten lokalen Sender entscheiden würden und eine marktbeherrschende Position in ihrer Region haben die 49,9 Prozent maximale Beteiligung an einem Sender seien.

Denn einige Beratungsmitglieder des zukünftigen neuen Landesmediengesetzes meinten es sollte so bleiben wie bisher, also maximale Beteiligung an privaten Lokalsendern von 24,9 Prozent, wiederum andere forderten eine Beteiligung von bis zu 100 Prozent und der Kompromiss war zu guter Letzt 49,9 Prozent.

Na, das ist ja toll!

Im übertragenen Sinn auf die Privatwirtschaft bezogen könnte man auch zu folgenden Fallbeispiel kommen:

Wir gehen in einen Laden und wollen ein Auto kaufen mit 100 Prozent Rabatt. Der Verkäufer Wittich Schobert will jedoch nur den ausgewiesenen Rabatt in Höhe von 24,9 Prozent Rabatt geben. Also einigt man sich auf 49,9 Prozent Rabatt und Herr Schobert freut sich auf diesen für uns faulen Kompromiss.

Auf Nachfrage beim "CDU Medienexperten", Wittich Schobert, wer denn wohl alles die verbleibenden 50,1 Prozent Beteiligung an einen privaten Lokalsender halten dürfte, wenn ein Zeitungsverlag 49,9 Prozent Beteiligung bei der Niedersächsischen Staatskanzlei Medienreferat angeben würde?

Könnte zum Beispiel der Bruder oder sogar der eigene Sohn eines Verlegers die 50,1 Prozent Beteiligung eines privaten Lokalsenders erwerben. Dies verneinte Herr Schobert, als "Medienexperte der CDU".

Tja, das ist immer so eine Sache mit Superlativen, wie zum Beispiel "CDU Medienexperte".

Hätte Herr Schobert doch seine 75 Seiten "Kompromissvorlage" Landesmediengesetzentwurf richtig gelesen. Denn dieser Ausschluss steht dort im Gesetzestext nicht drin!

Auf Nachfrage in der Niedersächsischen Staatskanzlei "Medienreferat" bei Herrn Kurzella, war exakt diese Konstellation möglich, dass Personen in verwandtschaftlichen Verhältnissen zum Verleger die verbleibenden 50,1 Prozent Beteiligung erlangen könnten.

Mit dieser Aussage konfrontiert, meinte der "CDU Medienexperte" Wittich Schobert, dass dies ja gegen die politischen Interessen laufen (Oh, Wunder!?) würde und dies nicht der Wille der Politiker wäre, wenn diese für ihn absolut unvorstellbare Konstellation möglich wäre.

Tja, das zum Thema "CDU Medienexperte" die zu Haufe durch die Medien geistern und mit Titeln überzogen werden, aber von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.

Wenn dann noch der "CDU Medienexperte" entschuldigend meinte, er wäre erst seit kurzem in "Amt und Würden", dann fragt man sich, wie kann der "NWZ Starrjournalist", Marco Seng, so etwas als "Experten" in einen NWZ Bericht auf der Titelseite bezeichnen.

"Also Herr Seng, falls Sie in Zukunft mal einen "Experten" benötigen, wir besorgen Ihnen jeden Paradiesvogel als Expertenvorlage für Ihre ausgeklügelten Tatsachenberichte!"

Es geht aber auch anders! Die Schweinerei wird dann nicht so ganz offensichtlich für Außenstehende.

Und da sind unsere "Kniffelbrüder" wahre Weltmeister im Verschleiern von Eigentumsbeteiligungen an Zeitungsverlagen, wie wir meinen, wenn wir uns die Vergangenheit in Erinnerung rufen.

Man nehme folgenden fiktiven Fall an:

Die "NWZ Kniffelbrüder" um "Gathmann, Siedenbiedel, Köser, von Bothmer & Co." beteiligen sich an einen privaten Lokalsender mit 49,9 Prozent.

Die verbleibenden 50,1 Prozent Beteiligung würden sie ihrem Haus- und Hofrechtsanwalt, Otto Korte, überlassen.

Herr Otto Korte steht nach unserer Meinung zumindest in wirtschaftlichen, wenn nicht sogar in wirtschaftlich abhängigen Beziehungen zur NWZ, weil er einen Großteil der Rechts- und Notargeschäfte der NWZ umsetzt.

Aber das ist auch vollkommen egal in wie weit ein "befreundeter Rechts- und Notaranwalt" zum Verleger steht.

Faktisch ist es laut Herrn Kurzella möglich, dass der Rechts- und Notaranwalt, in unserem Fall Otto Korte, eines Zeitungsverlegers, in unserem Fall die NWZ, die verbleibenden 50,1 Prozent Beteiligung eines zukünftigen privaten Lokalsenders hält.

Damit unsere Leser uns nicht missverstehen: Alles vollkommen legal!

Und nun fangen wir an die ganze Angelegenheit einmal fiktiv auszumalen.

Rein theoretisch wäre es nun möglich, dass der Zeitungsverleger mit seinem Haus- und Hofrechtsanwalt einen notariell beurkundeten Vertrag macht, dass die 50,1 Prozent Anteile am zukünftigen privaten Lokalsender der Verleger für die Summe XY von seinem Haus- und Hofrechtsanwalt übernimmt und der Haus- und Hofrechtsanwalt sich so zu verhalten hat, wie er es als Zeitungsverleger mit seinen 49,9 Prozent Beteiligung am Lokalsender vorgibt.

Die notariell beurkundeten Verträge wandern in die jeweiligen Tresore und erblicken nur dann das Tageslicht, wenn das Finanzamt anfragt, wer die Gewinne bzw. ggf. die Verluste der 50,1prozentigen Beteiligung am privaten Lokalsender steuerlich geltend macht.

Auf Grund des Datenschutzes bleibt alles unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit!

Vorsorglich weisen wir darauf hin, um spitzfindigen Medienjuristen gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, dass unser fiktives Fallbeispiel nichts mit bestehenden Zeitungsverlagen und deren Rechtsvertretungen zu tun hat und sollte dennoch eine identische Konstellation unseres fiktiven Fallbeispiels mit der Realität für Dritte haben, wäre dies rein zufällig!

Aber ist ja auch alles egal!

Fakt ist, dass die 50,1 Prozent Beteiligung an einen lokalen Privatsender von einer Person erworben werden kann, der in verwandtschaftlichen Verhältnis zum Verleger steht der die verbleibenden 49,9 Prozent am Sender hält, was wiederum für den "CDU Medienexperten", Wittich Schobert, ein toller Kompromiss ist.

Mit anderen Worten: Man hätte dem Zeitungsverleger die 100 Prozent Beteiligung am Sender von vornherein im zukünftigen Landesmediengesetz gleich ohne weiteres zusichern können. Wo ist da das Problem?

Au Backe, kann man dazu nur noch sagen!

Gewählte Volksvertreter die über soviel "Expertenwissen" verfügen, dass sie an diese Möglichkeit nicht gedacht haben.

Da beruhigt es einen, wenn dann als Entschuldigung vom "CDU Medien Experten", Wittich Schobert, die Erklärung kommt, dass diese Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit bzw. verwandtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitungsverleger in Bezug auf die 50,1 Prozent Beteiligung am privaten Lokalsender mit Sicherheit in der Anhörung am 13.08.2010 im Niedersächsischen Landtag zur Sprache kommen wird.

Wir wollen dem "CDU Medienexperten", Wittich Schobert, gerne glauben mit dem Hintergrundwissen, dass dort die gleichen "Experten" sitzen die bereits beim Gesetzentwurf des zukünftigen Landesmediengesetzes der federführenden Niedersächsischen Staatskanzlei beratend zur Seite standen!

Interessant abschließend auch der Hinweis von dem "NWZ Erfolgsjournalisten", Marco Seng, dass auch in Oldenburg Interesse an einen neuen zukünftigen privaten Lokalsender besteht.

Wer das ist, wollte uns der kleine "NWZ Starrjournalist", Marco Seng, allerdings in seinem Bericht nicht erzählen.

Was für ein kleiner Schelm, denn Herr Seng müsste es doch eigentlich am aller besten wissen, als enger vertrauter Mitarbeiter in der NWZ Chefetage, dass die NWZ es selber ist, die darauf brennt einen lokalen Privatsender in Oldenburg aus der Taufe zu heben!

Verblüfft waren wir, als Herr Kurzella von der Niedersächsischen Staatskanzlei Medienreferat uns fragte, weshalb uns das alles so sehr interessieren würde?

Offensichtlich ist es vollkommen ungewöhnlich, dass ein Bürger sich Gedanken darüber macht, ob sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht in Gefahr ist, wenn zumindest in unseren Augen sich ein Zeitungsverleger nicht nur widerrechtlich ein Zeitungsmonopol aufgebaut hat und nun auch noch zum Dank dafür eine Lizenz erhalten soll, neben ihren Beteiligungen am Radio ( Radio 21), um nun auch noch zusätzlich abends über den Fernsehsender ihre für uns volksverblödeten Nachrichten weiter verbreiten zu können.

Man liest sie, man hört sie und demnächst kann man sie mit ihren Nachrichtenmüll, wie wir es empfinden, auch noch in Farbe sehen.

Ein Traum!

Rechtsbrecher erhalten die Lizenz für einen lokalen Fernsehsender und man wundert sich in der Niedersächsischen Staatskanzlei, dass es da noch vereinzelte, kritische Bürger in ihrer Region gibt die noch nicht vor lauter medienverblödeter Nachrichten soweit die geistige Niveaulosigkeit erreicht haben, dass sie nicht mehr merken, was da vermeintliche "Medienexperten" für einen Politskandal erster Klasse beschließen wollen.

Den Kalauer zu guter Letzt:

Im 75seitigen Landesmediengesetzentwurf war in der Begründung zu lesen, dass die Gesetzesänderung aus dem Grund notwendig wird, weil man dadurch die Medienvielfalt in Niedersachsen sicherstellen will!

Eingereicht wurde die zukünftige Gesetzesvorlage in den Niedersächsischen Landtag, beschlossen von der CDU/FDP Landesregierung, mit "vorzüglicher Hochachtung" vom
zukünftigen Bundespräsidenten und jetzigen noch amtierenden Ministerpräsidenten Niedersachsens, Christian Wulff.

Da fehlen einem die Worte, oder ist dieser Gesetzesentwurf ein Kniefall der machtbesessenen Politiker gegenüber ihren Gönnern in den Verlagshäusern?

Euer

Uwe Brandhorst

P.S.: Sämtlichen Äußerungen, Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und
keine Tatsachenbehauptungen, um damit vorsorglich Medienjuristen die Möglichkeit zu nehmen, durch juristische Spitzfindigkeiten Prozesse anzuzetteln, um den überlasteten Gerichten und uns die Zeit zu stehlen, für Nebenkriegsschauplätze, die ohnehin niemanden interessieren bzw. den Kern der Aussagen dieser Internetveröffentlichung, nach unserer persönlichen Auffassung, verfehlen.


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