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Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell engl. Schriftsteller |
Auf ein Wort liebe Wardenburger |
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Uwe Brandhorst Wardenburg, den 20.12.2009 Auf ein Wort liebe Wardenburger! Es ist schon bemerkenswert, dass nach über drei Monaten (!) erst jetzt die Medien die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass wir in Afghanistan keine "Brunnenbauer" beschäftigen, sondern deutsche Soldaten sich befinden, die nicht nur im Verteidigungsfall von der Schusswaffe Gebrauch machen, sofern der Erstschuss von der Gegenseite abgefeuert wird und außerdem seit Ende August darüber hinaus sogar auf Angreifer schießen dürfen, sofern von ihnen Gefahr droht bzw. wenn sie flüchten. Aktives Töten durch deutsche Soldaten mit Billigung des Verteidigungsministeriums, sowie des Bundestages und bis letzte Woche war die Öffentlichkeit noch in dem Glauben, dass Deutschland am Hindukusch humanitäre Aufgaben übernimmt. Natürlich können Kritiker dieser Darstellung anmerken, dass man schon reichlich naiv durchs Leben gehen muss, wenn in den Medien darüber berichtet wird, dass hochrangige Politiker erneut in Afghanistan mit schusssicheren Westen angereist sind, um ihren "Brunnenbauern" am Hindukusch "Guten Tag" zu sagen. Humanitäre Einsätze mit schusssicherer Weste passen irgendwie nicht zusammen, womit unsere Kritiker mit Sicherheit Recht haben. Dennoch fragen wir uns: Wo waren die Medien, als die Vorschriften Ende August geändert wurden, dass deutsche Soldaten den Erstschuss machen dürfen, sofern ihnen Gefahr droht und dabei der Tot von Zivilisten durchaus in Kauf genommen wird? Fehlanzeige! Am 04.09.2009 wurde der Nato-Luftangriff auf Anforderung der Bundeswehr in der Provinz Kundus angefordert, wonach 142 Personen ums Leben kamen. Am 08.09.2009 erklärt die Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Regierungserklärung eine "lückenlose Aufklärung" der Bombardements in der Provinz Kundus. Am 17.09.2009 wurde in einem Nato-Bericht dokumentiert, dass bei dem Luftangriff 100 Menschen ums Leben kamen, wovon 30 Personen Zivilisten waren und die restlichen 70 Personen "feindlichen Kräften" zuzuordnen seien. Am 27.09.2009 waren Bundestagswahlen und kein Wähler wusste zu diesem Zeitpunkt, als er sein Kreuzchen machte, dass nicht nur deutsche Soldaten einen Tötungsauftrag in Form einer "Taschenkarte" jeder bei sich trägt, sondern darüber hinaus, dass der Nato-Luftangriff, angefordert durch die Bundeswehr, durchaus mit den geänderten Vorschriften vom Verteidigungsministerium Ende August 2009 rechtlich abgesichert war! Folgende Fragen stellen sich nun: War die Bundeskanzlerin Angela Merkel tatsächlich vor der Bundestagswahl nicht informiert, was als oberste, gewählte Volksvertreterin unseres Landes einer Bankrotterklärung gleich käme, dass Zivilisten beim Nato-Luftangriff ums Leben kamen, die im Übrigen lt. Verteidigungsministerium billigend in Kauf genommen werden, wenn dadurch der Gesamtauftrag deutscher Soldaten in Afghanistan nicht gefährdet wird? Wie hätten die Bundesbürger mit diesem Wissen, was sie heute haben, wohl am 27.09.2009 gewählt? Wieso wurde, aber ausnahmslos durch alle Medien (!), die Bedeutung der geänderten Mandatsbedingungen in Afghanistan erst jetzt erkannt und der Öffentlichkeit erst jetzt mitgeteilt? Damit hier nicht der falsche Eindruck erweckt wird, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir nicht gegen die jetzigen geänderten Vorschriften durch das Verteidigungsministerium sind - Stichwort: Taschenkarte - die eine bessere Absicherung unserer Soldaten in Afghanistan im Angriffsfall sicherstellen, was nach unserer Meinung sogar hätte von Anfang an, bevor unsere Soldaten an den Hindukusch geschickt wurden, hätte vom Bundestag klargestellt werden müssen, aber dies doch nur dann mit Wissen der Öffentlichkeit und vor der Bundestagswahl! Dies ist die Kritik die wir gegenüber der Politik, des Verteidigungsministeriums und den Medien in dieser Form öffentlich bemängeln. Dieser Einsatz in Afghanistan ist und war zu keinem Zeitpunkt ein "humanitärer Auftrag", es ist auch kein "kriegsähnlicher Zustand", oder eine "Beseitigung von aufständischen Feinden, wie es uns die Politiker und die Medien fälschlicherweise vorgaukeln, sondern ein Kriegseinsatz der nach unserer Auffassung mit dem Bundestagsmandat und mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen ist, weil er die gezielte Tötung von Menschen, sogar von Zivilisten (!), beinhaltet. Darüber muss sich jeder Bürger im Klaren sein, wenn er sich für den Einsatz in Afghanistan ausspricht oder dagegen. Abschließend zu diesem Thema möchten wir bemerken, dass es schon einzigartig in der deutschen Geschichte ist, dass ein Adeliger einen Generalinspekteur ungestraft vorhält, wichtige Informationen vorenthalten zu haben und umgekehrt der Generalinspekteur einen Grafen öffentlich ungestraft der Lüge bezichtigt. Adel verpflichtet bzw. die Ehre eines Generals ist unantastbar. Offensichtlich Attitüden vergangener Zeiten! Was gibt es sonst Neues? Die Gerüchteküche in Sachen "Hunte Report" wollen kein Ende nehmen. Es soll nach unserem heutigen Kenntnisstand Kräfte im und außerhalb des Hunte Reports geben, die darüber heftig streiten, ob der Hunte Report nun am 10.01.2010 letztmalig erscheinen soll, oder aber darüber hinaus doch weiter seine Existenz behalten soll. Aus mehreren Quellen wird uns gegenüber dargestellt, sofern diese Quellen richtig sind, dass der Hunte Report erhebliche Außenstände beim WE-Druck und beim Vertrieb VDS haben soll, die sich im siebenstelligen Bereich bewegen sollen. Sofern diese Angaben stimmen sollten, wäre eine Insolvenz unausweichlich, sofern nicht das Stiftungskapital der Pressestiftung Weser-Ems des Hunte Reports höher ist, als die Außenstände, wovon nach unserem heutigen Informationsstand jedoch nicht auszugehen ist. Eine weitere Variante könnte sein, dass der WE-Druck und die VDS einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Hunte Report schließen und auf ihre Forderungen zum Teil oder ganz verzichten. Auch diese Variante dürfte kaum vorstellbar sein, da der jetzige Hunte Report Geschäftsführer, Fabian Speckmann, mit seiner Anzeigenpreispolitik bei den "NWZ Häuptlingen" dermaßen in Ungnade gefallen sein soll, dass die eher dazu neigen sollen, den Hunte Report sterben zu lassen, als ihn am Leben zu halten. Diese Überlegungen, dass der Hunte Report sterben soll, soll unter anderem der Miteigentümer der NWZ , Reinhard Köser, geäußert haben, sofern unsere Informanten korrekt ermittelt haben, der davon träumt, eine ganz neue Zeitung auf den Oldenburger Markt bringen zu wollen. Die Neugründung einer Zeitung unter dem Dach der NWZ hätte für "Köser, von Bothmer & Co." unter anderem auch deshalb den Charme, dass man mit einer neuen Zeitung möglichen Wettbewerben, die ebenfalls mit den Gedanken spielen sich im Oldenburger Raum neu ansiedeln zu wollen, die Chancen eines profitablen Vertriebs einer zusätzlichen neuen Zeitung zu nehmen. Außerdem würden die "NWZ Häuptlinge" über diesen Weg sich den lästigen Hunte Report Geschäftsführer, Fabian Speckmann, elegant entledigen und das für die NWZ mit Makel behaftete Aushängeschild für Rechtsbruch und Bußgeldzahlungen in Millionenhöhe - der Hunte Report -, wäre aus dem optischen Blickfeld der Öffentlichkeit! Trotzdem bleibt die Frage für den kundigen Betrachter der Szene, wie könnte ein Reinhard Köser trotz Entflechtungsverfahren durch das Bundeskartellamt seine Finger nach wie vor im Hunte Report haben, ohne das dies nach Außen hin nachvollziehbar wäre? Dies würde ganz einfach gehen und damit "Köser, von Bothmer & Co." nicht erneut vor ein Hamburger Landgericht mit Staranwälten ziehen müssen, wie es eine Rechtskanzlei Steinhöfel mit ihrem Rechtsanwalt Reinhard Höbelt darstellen will, weisen wir vorsorglich vorab darauf hin, dass wir im Konjunktiv, also in der Möglichkeitsform, diesen Sachverhalt darstellen. Man nehme einen Zeitungsverlag, wie zum Beispiel den des Hunte Reports, und zieht sich ganz offiziell als Eigentümer zurück, indem man eine Rechtskanzlei beauftragt eine Stiftung zu gründen, in unserem Beispiel wäre das dann die "Pressestiftung Weser-Ems" des Hunte Reports. In dieser Stiftung würde dann ein Stiftungsrat gegründet werden, dessen Vertreter allesamt, wie sollte es anders sein (!), gute "Freunde" der ehemaligen Eigentümerfamilien der NWZ Platz nehmen würden, die zweifelsohne nach Gesetz und Recht handeln würden, aber auch immer im Sinne der alten NWZ Eigentümer, die ihnen diesen "molligen Platz an der Sonne" eingerichtet hätten. Eine Hand wäscht bekanntlich die andere! Ein beauftragter Rechtsanwalt des Vertrauens, nehmen wir in diesem Fall einmal den "Haus- und Hofrechtsanwalt" der NWZ an, Herrn Otto Korte, würde zur Abrundung noch einige Gesellschaften der Stiftung vorschalten, um die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse nach Außen nicht sofort erkennbar zu machen. Am Ende dieser "Gesellschaftsgründungskette" würde in unserem Beispiel dann der Rechtsanwalt Otto Korte als letzter Gesellschafter dieser Stiftung des Hunte Reports stehen. Um die Eigentumsverhältnisse zumindest hinter den Kulissen klar zu stellen, würden der "Haus- und Hofrechtsanwalt" Otto Korte und zum Beispiel irgendein NWZ Miteigentümer, wie z.B. Herr Reinhard Köser, einen Treuhandvertrag schließen, wonach Herr Köser der tatsächliche Eigentümer des Hunte Reports wäre. Diesen Vertrag würde der NWZ "Haus- und Hofrechtsanwalt", Otto Korte, im Tresor hinterlegen und würde nur dann zum Vorschein kommen, wenn das Finanzamt anfragen würde, wem fiktive Gewinne des Hunte Reports gutzuschreiben sind oder ggf. wo Verluste abzuschreiben sind. Einem Bundeskartellamt zum Beispiel müsste man so einen Treuhandvertrag
nicht aushändigen, was einem angeordneten Entflechtungsverfahren
für die Verurteilten, in unserem Beispiel die NWZ, sehr entgegenkommen
würde, weil man nach Außen hin der Verurteilung durch das Bundeskartellamt
über eine möglichen Entflechtung, um den Wettbewerb wieder herzustellen,
nachgekommen wäre durch die Gründung einer Stiftung, aber hinter
den Kulissen alles so bleiben würde, wie es war durch den Treuhandvertrag
der im Tresor des Rechtsanwalts des Vertrauens liegen würde. Das war es für dieses Jahr! Im nächsten Jahr kommen wir wieder. Keine Frage. Bis dahin einen guten Rutsch ins Jahr 2010. Euer - Uwe Brandhorst - P.S.: Zum Abschluss noch einen kleinen Kalauer: Regeln für Isaf-Truppen: Was die Bundeswehr darf: ( ) So sollten Soldaten den Gebrauch ihrer Schusswaffe zunächst auf Englisch oder in einer der beiden Landessprachen ankündigen. Zudem durften sie nur auf einen Angriff reagieren und nicht auf flüchtende Angreifer schießen ( ). Eigene Anmerkung: "Kaum zu glauben, wie man unsere "Brunnenbauer"
in "humanitäre Einsätze" schickt!" |