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Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell engl. Schriftsteller |
Auf ein Wort liebe Wardenburger |
aktualisiert am: 20.08.2011 |
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Auf ein Wort liebe Wardenburger! Erschrecken, erschrecken kann einen eigentlich gar nichts mehr. Zumindest wenn man als Kenner der Printmedien Szene in unserer Region sich den vermeintlichen "Glamour-Palast" an der Peterstrasse in Oldenburg vor Augen hält. Die Rechtsvergehen dieses einstigen Vorzeigeunternehmens in Oldenburg haben doch reichlich viel dafür gesorgt, dass der Glanz, die Achtung bzw. der Respekt gegenüber der Führungsetage dieses Verlagsunternehmens für viele verloren gegangen ist. Was sich hier hinter den Kulissen abgespielt hat und zum Teil bis heute noch abspielt sollte einen eigentlich nicht mehr erschrecken, sondern eher auf die Fragestellung bringen: "Wenn das bisher alles möglich war, was ist denn dann noch alles möglich?" Wer wissentlich gegen das Bundeskartellrecht verstößt, schreckt da diese Unternehmensführung vor weiteren Rechtsvergehen zurück? Wer Gehaltsabrechnungen zum wiederholten Mal (!), nach unserem heutigen Kenntnisstand, mit falsch deklarierten Abzügen manipuliert - Stichwort: Fahrradreparaturkosten und Vorschusszahlungen -, schreckt da diese Unternehmensführung vor weiteren Rechtsvergehen zurück? Wer über 1.000 Mitarbeiter im Zustellbereich beschäftigt und nach unserem jetzigen Kenntnisstand keinen Betriebsrat hat, schreckt da diese Unternehmensführung vor weiteren Rechtsvergehen zurück? Wer als "adelige Gräfin" eine "Anzeige gegen Unbekannt" bei der Staatsanwaltschaft stellt, wegen dem Vorwurf des Abrechnungsbeitragsbetruges gegenüber den Sozialkassen, etc. durch einen anonymen Briefschreiber/in obwohl nach unserer persönlichen Meinung diese "adelige Gräfin" als Miteigentümerin der NWZ eigentlich wissen müsste, was da in ihrem Unternehmen für Rechtsvergehen vom Führungspersonal begannen werden bzw. wurden, schreckt da diese Unternehmensführung vor weiteren Rechtsvergehen zurück? Wer gleiche Arbeit bei den Redakteuren unterschiedlich bezahlt und sozial
absichert durch die Gründung einer Firmen eigenen Leiharbeitsfirma,
was zwar rechtlich machbar ist, aber moralisch, zumindest in unseren Augen,
reichlich verwerflich ist, wenn man sich ansonsten in der eigenen Tageszeitung
über Unternehmen Dritter bei gleichen Moralvergehen über Kommentierungen
zu Recht über derartig skrupellose Machenschaften geldgieriger Unternehmenseigentümer
echauffiert, schreckt da diese Unternehmensführung vor weiteren Rechtsvergehen
zurück? Wenn ein Arbeitnehmer im Zustellbereich des NWZ Konzerns trotz dieser enormen und zugleich, zumindest in unseren Augen, unzulässigen Arbeitszeiten einen Stundenlohn von rund 3,50 Euro incl. Nachtzuschlag (!) im Schnitt erhält, was nach unserer Meinung ein Verstoß gegenüber dem Tarifrecht beinhaltet, schreckt da diese Unternehmensführung vor weiteren Rechtsvergehen zurück? Wir stellen uns diese Fragen nicht umsonst, liebe Leser! Denn wäre es nicht auch vorstellbar, dass Zusteller bei der VDS, die auch zum NWZ Konzern gehört, über Jahre mit den gleichen Mitarbeitern zusammenarbeiten, aber dennoch keinen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und im Urlaub haben, obwohl diesen Zustellern diese Zahlungen unter diesen Arbeitsbedingungen gesetzlich garantiert sind? Nach uns vorliegenden bisher unbestätigten Informationen soll die VDS regelmäßig ihren Zustellern "50-Tage-Verträge" unterbreiten, wodurch für die Zusteller ein Rechtsanspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld noch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Nach diesen 50 Tagen sollen dann die gleichen Zusteller zwar weiter für die VDS arbeiten, aber dann unter anderen Namen! Dies hat zur Folge, dass für die Zusteller der VDS erneut kein Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld besteht bzw. im Krankheitsfall keine Lohfortzahlung von der VDS gezahlt werden muss. Sollte sich diese Information bestätigen, wurden die Mitarbeiter der VDS nicht nur über Jahre um ihr Urlaubsgeld betrogen oder im Krankheitsfall um eine Fortzahlung ihres Lohnes, sondern unter anderem auch die Sozialkassen um ihre Beiträge. Genau diesen Vorwurf jedoch hat der oder die anonyme Briefschreiber/in gegenüber der NWZ Miteigentümerin Gräfin Gisela von Bothmer gemacht, was diese "hoch adelige Gräfin" jedoch so sehr von sich weist, dass sie sich dazu veranlasst sah über die NWZ Geschäftsleitung die Staatsanwaltschaft einzuschalten und Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Eine Betriebsprüfung durch die Sozialkassen bei der VDS, sowie durch das Finanzamt dürfte diesen Verdacht eigentlich schnellstens aufklären. Denn wenn die VDS überwiegend Mitarbeiter mit "50-Tage-Verträgen" beschäftigt hat, dürfte eine Befragung der Mitarbeiter der VDS, sowie möglicher "Alibimitarbeiter" nach den 50 Arbeitstagen zum schnellen Erfolg führen, in wieweit dieser Verdacht des Vorwurfs des Sozialbeitragsbetruges, etc. tatsächlich zu Recht Bestand hat. Irgendwelche Zusteller der VDS werden dem Druck staatlicher Ermittler mit Sicherheit nicht standhalten und auspacken! Darüber hinaus dürfte auch eine Befragung der Gebietsverantwortlichen (Kontrolleure) den nötigen Aufschluss geben. Natürlich wird jeder dieser Kontrolleure und Zusteller den Vorwurf des Sozialbeitragsbetruges, etc. gegenüber unbeteiligten Dritten verneinen, solange es keine offiziellen Staatsbedienstete sind, die eine Befragung von Amtswegen durchführen, weil ansonsten diese Mitarbeiter mit ihrer Entlassung bei der VDS befürchten müssten. Für diesen Fall sollte die verantwortlichen Staatsbediensteten unter anderem Mitarbeiter befragen, die aus der VDS ausgeschieden sind. Es gibt jedoch auch eine zweite Möglichkeit, wie man diesem Verdacht des Sozialbeitragsbetrugs, etc. im Unternehmen der VDS auf dem Grund kommen könnte. Man schaltet die Staatsanwaltschaft ein und benennt nicht nur seinen Verdacht, sondern obendrein auch noch zwei Namen mit Anschrift und Adresse von Gebietsverantwortlichen der VDS die über diesen Vorwurf unter Eid Rede und Antwort stehen müssen. Und genau das haben wir heute getan! Denn Dank einer gewissen "Gräfin Gisela von Bothmer" gibt es ja eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt in Sachen unberechtigten Vorwurf des Sozialbeitragsbetruges, etc. im NWZ Konzern, was den Rechtstatbestand der Rufschädigung erfüllen würde. Sogar mit entsprechenden Aktenzeichen: 2011 00 886 248. Der ermittelnde Kriminalhauptkommissar ist ein gewisser Herr Ohms bei der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland Fachkommissariat 1.2 (Tel: 0441/790-4716). Wer also sachdienliche Hinweise zu dieser Thematik machen kann, sollte sich am besten gleich an das Kommissariat wenden. Sollte sich dieser Verdacht gegenüber der VDS allerdings bestätigen, dürfte der/die anonyme Briefschreiber/in selbst bei seine/r Enttarnung straffrei bleiben, weil dann die Anschuldigungen gegenüber dem NWZ Konzern berechtigt wären. Für die "adelige Gräfin von Bothmer" dürfte dann allerdings ihre Strafanzeige gegen Unbekannt zum Rohrkrepierer werden. Für uns eine durchaus amüsante Vorstellung die ihren Reiz hat!
Uwe Brandhorst P.S.: Sämtlichen Äußerungen,
Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind
persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und
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| Zitat | Napoleon
der I. sagte einmal: " Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind und zu feige , es zu sagen. " |
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