Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell engl. Schriftsteller

Auf ein Wort

liebe Wardenburger

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Uwe Brandhorst Wardenburg, den 19.09.2009
Hardenbergstr. 5
26203 Wardenburg
Tel. 04407/6369
Fax 04407/8459

Auf ein Wort liebe Wardenburger!

Sie haben reagiert!

Ich glaube es ja nicht!

Es ist ein Wunder geschehen.

Man hat als Bürger und Unternehmer ein Problem und die Politik reagiert im Handumdrehen!

Haben meine Leser so etwas schon erlebt?

Man veröffentlicht einen Missstand und am nächsten Tag wird reagiert.

Wann hat es das zuletzt gegeben?

Nein, ich muss meine Meinung über Politiker und ihre viel gepriesene Wirtschaftsfreundlichkeit, sowie ihre Bürgernähe umgehend korrigieren.

Ehrlich!

Nun gut sie haben nicht gerade so reagiert wie ich mir es erwünscht habe, aber immerhin sie haben reagiert … die von der CDU!

Wie ich es in meiner letzten Ausgabe bereits öffentlich publik gemacht habe, wurden Wahltafeln der SPD, der FDP und der CDU am Wardenburger Kreisel direkt vor dem Hinweisschild ins Gewerbegebiet Südost in Wardenburg platziert, wodurch nicht nur die Hinweisschilder zu den Firmen für Kunden und Lieferanten zum Teil versperrt wurden, sondern obendrein auch noch mit zweierlei Maß gemessen wurde.

Denn die Wahltafeln der Parteien wurden so nah an die Strasse platziert, was uns als Unternehmer seinerzeit bei der Aufstellung bzw. der Genehmigung unseres Hinweisschildes ins Gewerbegebiet Südost durch den Landkreis Oldenburg verwehrt wurde, weil lt. Bauamt des Landkreis Oldenburgs das Hinweisschild ins Gewerbegebiet Südost den Verkehrsteilnehmern die Straßeneinsicht nehmen würde.

Aus diesem Grund mussten wir unser Hinweisschild ins Gewerbegebiet Südost seinerzeit gut 20 Meter von den jetzigen Wahltafeln der Parteien entfernt in die Büsche (!) aufstellen, weil wir sonst überhaupt gar keine Genehmigung zur Aufstellung unseres Hinweisschildes vom Landkreis Oldenburg erhalten hätten.

Die Frage stellt sich nun, wieso wird vom Landkreis Oldenburg den Parteien etwas genehmigt, was uns verwehrt wurde?

Ein Schelm der hier glaubt, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Fakt ist, dass ich auf diesen Missstand in meiner letzten Ausgabe darauf hingewiesen habe und darüber hinaus angemerkt habe, dass die CDU zuerst ihre Wahltafel aufgestellt hat und die FDP, sowie die SPD ihre Wahltafeln im nachhinein direkt vor die CDU Wahltafel platzierte, so dass die Wahltafel der CDU für die Verkehrsteilnehmer kaum mehr sichtbar war.

Wie bereits erwähnt hat die CDU nun umgehend reagiert.

Zugegeben etwas anders als ich erwartet habe, aber immerhin!

Die CDU hat dahingehend reagiert, dass sie ihre Wahltafel hinter den Wahltafeln der SPD und der FDP hervorgeholt hat und nun direkt neben den Wahltafeln der SPD und der FDP umplatzierte!

Ein Traum!

Nun sieht man von den Firmen die auf dem Hinweisschild ins Gewerbegebiet Südost weiter unten platziert sind, gar nichts mehr bzw. nur noch zum Teil.

Grandios ihr lieben Wahlhelfer von der CDU.

Wenn man dann noch den Text dieses Plakates auf der Wahltafel der CDU liest, kann man durchaus verstehen, dass es keine Politikverdrossenheit in Deutschland gibt, wie ich meine, sondern eher eine Parteien- und Politikerverdrossenheit!

Denn auf dem Wahlplakat der CDU ist mit einem breiten Lächeln die CDU Bundestagskandidatin Astrid Grotelüschen abgebildet mit dem Spruch: "Weil es um Sie geht! CDU."

"Nun, liebe Frau Grotelüschen, genau dieses Gefühl "Das es um mich geht" habe ich eben bei Ihnen nicht, wenn ich mir diese unverschämte "Umstellaktion" der CDU Wahltafel durch ihre Wahlkampfhelfer mir vor Augen halte!"

"Denn wenn es um mich gegangen wäre, liebe Frau Grotelüschen von der CDU, dann hätten Sie Einsehen unter anderem mit meiner Firma gehabt, die auf dem Hinweisschild ins Gewerbegebiet Südost ein Firmenschild teuer platziert hat, damit meine Kunden und Lieferanten zu meiner Firma finden können, denen nun durch Ihre Wahltafel die Sicht auf mein Firmenhinweisschild versperrt wurde, wodurch meine Kunden nur noch erschwert zu meinem Unternehmen finden können."

Passend hierzu auch der Wahlslogan der SPD von Herrn Holger Ortel: "Unsere Region in guten Händen."

"Das, Herr Ortel, haben wir hautnah miterleben können, wie gut wir in Ihren Händen uns wieder finden. Ein Scheißdreck auf die Unternehmen im Gewerbegebiet Südost. Hauptsache Ihr dämliches Wahlplakat mit Ihrem noch dämlicheren Wahlslogan ist bestens platziert, nicht wahr, Herr Bundestagskandidat Holger Ortel!"

Da kann ich mich doch besser mit dem Wahlplakat von der FDP anfreunden mit ihrem Spitzenkandidaten Guido Westerwelle: " Deutschland kann es besser!"

"In der Tat, Herr Westerwelle! Am besten Sie reißen Ihr Wahlplakat mit Ihrer verlogenen Wahlaussage ab und stellen es bei sich im Wohnzimmer auf, damit Sie ja nicht vergessen, was Ihr Wahlversprechen für die kommende Wahlperiode ist: "Sie, Herr Westerwelle, können es besser! Indem Sie zum Beispiel veranlassen, die Wahltafel abzureißen, die im Übrigen, paradoxer Weise (!), auch noch von unseren Steuergeldern (Stichwort: Wahlkampferstattung) finanziert wird."

Was hier stattfindet ist jedoch vollkommen Rechtens, denn es gibt einen Runderlass, der extra für Plakatwerbungen für Parteien im Wahlkampf erlassen wurde und solche Ausnahmegenehmigungen für Parteien zulässt!

Ohne diesen Runderlass, würden sich alle Parteien bei der Aufstellung von Wahlplakaten und Wahltafeln im Wahlkampf strafbar machen, weil das, was dem Bürger nicht gestattet ist an Plakatwerbung, den Parteien über den Runderlass nun gestattet wird.

Frei nach dem Motto: "Was ich dem Bürger nicht erlaube, erlaube ich mir selbst, indem ich mir das Gesetz entsprechend nach meinen Bedürfnissen hinbiege und anschließend Jahr für Jahr über einen Sondererlass im Niedersächsischen Landtag parteiübergreifend einstimmig beschließe!"

Wie schön, wenn man an den Hebeln der Macht sitzt und so das Gesetz sich zurechtbiegen kann, wie man es braucht!

Es wird sogar der § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung durch den Runderlass dahingehend außer Kraft gesetzt, dass Wahlwerbungen außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet sind, selbst dann, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdeten oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können.

Da kommt doch Freude auf, oder liebe Leser!

Wahlkampfwerbung zulässig, auch wenn dadurch ein Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.

Man glaubt es einfach nicht.

Ein dreifaches Hoch auf unsere Politiker und einen schönen Wahlgang noch am kommenden Sonntag.


Euer

Uwe Brandhorst




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