|
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell engl. Schriftsteller |
Auf ein Wort liebe Wardenburger |
aktualisiert am: 12.06.2011 |
|
Hier
finden Sie ab sofort jeden Montag oder später meine
Kommentare
zum Geschehen in unserer Gemeinde - ehrlich, direkt und unverblümt. |
|
|
Auf ein Wort liebe Wardenburger! Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Die Frage stellt sich nur: Wer kann sich dieses Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung noch leisten? Mit anderen Worten: Nicht jeder der etwas zu sagen hat, kann sein Gedankengut auch in Worte fassen und öffentlich aussprechen, weil er nicht die Fähigkeiten dazu besitzt. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Das ist kein Makel! Denn der eine kann sich öffentlich darstellen, was der andere wiederum nicht kann, dafür aber andere Fähigkeiten des täglichen Lebens besitzt, die ihn besonders auszeichnen. Jeder hat eben seine besonderen Fähigkeiten, auf ganz unterschiedlichen Betätigungsfeldern, was auch gut so ist. Insofern ist diese Gruppe, die zwar Willens sind, aber nicht dazu fähig sind, ihre Meinung frei und offen auszusprechen, insofern freigesprochen, dass sie zwar nichts sagen können, aber immerhin dazu bereit sind, denjenigen der etwas in ihrem Sinne sagt, den Rücken mit entsprechenden Aktionen zu stärken und sei es nur durch die bloße Anwesenheit, wenn der Protest von denen vorgetragen wird, die dazu die nötigen geistigen Fähigkeiten besitzen. Es gibt jedoch auch den Teil der Öffentlichkeit die durchaus eine Meinung haben, sie auch aussprechen könnten, sofern sie wollten, aber aus mangelndem Rückrad bzw. Bequemlichkeit zu allem "Ja" und "Amen" sagen und sofort ins Schweigen verfallen, weil es ansonsten für sie "brenzlig" werden könnte, sofern sie etwas sagen würden und sie dadurch ihre gesellschaftliche Stellung verlieren würden. Besonders schlimm ist diese Art von "Mitmenschen", wenn sie dann auch noch hinter den Kulissen den dicken "Maxe" markieren, aber wenn es darauf ankommt, Farbe zu bekennen, die ersten sind, die das Weite suchen. Diese Art von Menschenschlag stellt in unseren Augen die überwiegende
Mehrheit unserer Gesellschaft da und kann man getrost unter der Rubrik
ablegen: Exemplarisches Beispiel der Gattung "deutscher Michel"! Es gibt aber auch eine kleine Minderheit in unserer Gesellschaft die sehr wohl etwas zu sagen haben und es auch sagen würden, aber es nicht sagen können, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Denn wer was sagt gegen das Establishment der muss auch über die nötige Brieftasche verfügen, um das was er sagt auch finanzieren zu können. Da reiben sich die Leser nun die Augen beim Lesen dieser Zeilen? Ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung was nur dann ausgeübt werden kann, wenn man auch über die nötige Brieftasche verfügt? Wie geht das denn? Ein Grundrecht nur gegen Bezahlung? "Tja, liebe Leser, glauben Sie denn allen Ernstes, dass sich die Gesellschaftselite so einfach die Butter vom Brot nehmen lässt, von irgendeinem Tagelöhner ohne Geld in den Taschen?" Nichts gegen Tagelöhnern, aber mit solchen "Kameraden" machen die "ehrenwerten" Herrschaften aus der oberen Gesellschaftsschicht kurzen Prozess! Diese Art von "Eliteschichten" unserer Gesellschaft beschäftigen ganze Heerscharen von hoch bezahlten und renommierten Rechtskanzleien, um das Gesagte auf Rechtsvergehen zu überprüfen. Dabei ist diesen "ehrenwerten" Auftraggebern vollkommen egal, wo ein möglicher Rechtsverstoß im vorgetragenen Protest liegen könnte, wichtig ist nur, dass der Aufrührer mundtot gemacht wird! Dabei werden Nebenkriegsschauplätze des vorgetragenen Protestes über Nacht für die "Eliteschichten und deren renommierten Rechtsvertretungen" zur Hauptbühne und diese vermeintlichen bösen Kritiker vor Gerichte gezerrt, um sie wegen Nichtigkeiten rechtskräftig verurteilen zu lassen, um diesen unbequem Aufrührern anschließend gepfefferte Anwalts- und Gerichtskosten überzubügeln. Und wer dann nicht das nötige "Kleingeld" hat, der kann dann gleich am besten zu Hause bleiben. Schließlich gibt es das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht zum Nulltarif zumindest nicht in den Augen der elitären Oberschicht! Die vermeintlich "gesellschaftliche Elite" Hand in Hand mit teuren renommierten Rechtsvertretern und die Gerichtsbarkeit ist mit ihren Richtern ein gefälliger Erfüllungsgehilfe für die Obrigkeit. Kleines Beispiel gefällig, liebe Leser? Es ist uns auf Grund einer Klage der NWZ vor dem Landgericht Hamburg,
vertreten durch eine renommierte Hamburger Rechtskanzlei, untersagt, gewisse
Mitarbeiter der NWZ namentlich als "Moralapostel" öffentlich
zu benennen, aber wir dürfen nach wie vor öffentlich ungescholten
sagen, dass die NWZ rechtswidrig am Bundeskartellamt vorbei Zeitungsverlage
aufkaufte und hierfür 2,5 Millionen Euro Bußgeld zahlen mussten,
wobei der NWZ Miteigentümer Reinhard Köser zusätzlich i.
H. v. 200.000 Euro verklagt wurde wegen Verstoßes gegen das "Wirtschaftsgrundgesetz"
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Nebenkriegsschauplatz "Moralapostel" wird zur Hauptbühne und die Hauptbühne, der Rechtsbrecher Reinhard Köser, Miteigentümer der NWZ, wird über Nacht zum Nebenkriegsschauplatz. Ist es nicht ein Witz? Man darf jemanden öffentlich als Rechtsbrecher bezeichnen, aber wir streiten uns vor Gericht über das Wort "Moralapostel"! Warum? Kritiker am Establishment, wie wir es sind, sollen durch aufwendige teure Prozesse zum Schweigen gebracht werden. Einzelfall? Auf keinen Fall! Eine beliebte Methode der Oberschicht lästige Kritiker mit teuren Unterlassungsklagen auf Nebenkriegsschauplätzen physisch mürbe zu machen und anschließend finanziell in den Ruin zu treiben. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn der Kritiker klamm auf der Brust ist. Wenn er, wie in unserem Fall, jedoch um eine gut gefüllte Kriegskasse verfügt und nach wie vor Spaß daran hat, diese "Fürsten der Oberschicht" Woche für Woche als Scharlatane unserer Vorzeigeelite zu enttarnen und sie am Nasenring durch die gesamte norddeutsche Tiefebene schleift, nützen auch solche Klagen wegen Nichtigkeiten nichts, um Kritiker wie uns zum Schweigen zu bringen. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der jüngste Beschluss des Hamburger Landgerichts in Sachen NWZ vertreten durch die renommierte Rechtskanzlei Steinhöfel in Hamburg gegen unsere Internetveröffentlichung zu verstehen, die uns wegen einer Wiederholung einer richterlich untersagten Aussage, die wir versehentlich nicht vom Netz genommen hatten, auf ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro rechtskräftig durch zwei Instanzen (!), Landgericht Hamburg und Oberlandgericht - 7.Zivilsenat-, verurteilten. Ein Traum, liebe Leser! 1.000 Euro Bußgeld oder ersatzweise 2 Tage Haft! Als wir diesen Beschluss des Landgerichts Hamburg erhielten, war für uns weniger die Frage, ob wir uns diese 1.000 Euro Bußgeld nun noch leisten könnten, oder ob wir unter dem Druck solcher Klagen nun endgültig kapitulieren sollten, sondern vielmehr die Fragestellung für uns von Interesse, wie viel Geld man einsparen könnte, wenn man zwei Tage hinter Gitter geht und somit pro Tag Haft 500 Euro spart bzw. erwirtschaftet? Ein famoser Stundenlohn, wie wir meinen, wenn man bedenkt, dass eine Kassiererin an der Aldikasse dafür fast einen ganzen Monat lang schuften müsste. Weitere Überlegung war bei einigen Mitstreitern von uns, ob man seinen Beruf nicht aufgeben sollte und bei so einem Tagessatz von 500 Euro Haft nicht gleich eine ganze Woche in Haft geht und sich den Rest auszahlen lässt. 7 Tage Haft mal 500 Euro ergibt 3500 Euro Gehalt und der Rest des Monats steht zur freien Verfügung! Und dann noch Kost und Logis während der Knastzeit frei, sozusagen All Inklusive! Eine weitere Frage, die sich für uns angesichts des Beschluss von 1.000 Euro Bußgeld oder ersatzweise zwei Tage Haft stellte, war, ob die 500 Euro pro Tag Haft im Falle einer Auszahlung steuerfrei wäre und ob es auch Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt? Bisher konnten wir keinen entsprechenden Tarifvertrag finden, auf den diese Berufstätigkeit seine Anwendung findet. Schön auch die Eintragung im Hotel am Urlaubsort unter der Rubrik
"Berufsbezeichnung": Man muss sich schon manchmal wirklich an den Kopf fassen, wenn man sich soviel Irrsinn vor Augen hält. 1.000 Euro Bußgeld oder ersatzweise zwei Tage Haft sollen uns daran hindern, auch weiterhin unsere berechtigte Kritik an der NWZ Obrigkeit in Zukunft zu unterlassen und Reinhard Köser z.B. nicht als verurteilten Rechtsbrecher öffentlich zu brandmarken, sowie seine Bediensteten, um Seelheim, Gathmann, Reichenbachs, Mister 53 alias Nack, Paulus alias Speckmann, Köser & Co. , als schweigende Erfüllungsgehilfen des NWZ Konzerns, die zu den Rechtswidrigkeiten der NWZ beharrlich über Jahre hinweg (!) gegenüber der Öffentlichkeit schweigen. Wer das glaubt, soll es glauben! Wir allerdings glauben es nicht und darauf kommt es wohl in erster Linie an. Solange es uns Spaß macht, machen wir weiter und amüsieren uns genüsslich über solche Steilvorlagen, die uns solche vermeintlich renommierten Rechtskanzleien auf Kosten des NWZ Konzerns, wie Steinhöfel & Co., frei Haus liefern. Abschließend möchten wir die Frage an die Richter des Landgerichts -, sowie des Oberlandgerichts Hamburg stellen: "Ob sich die bereits erwähnte Aldikassiererin eine derartige Auseinadersetzung wohl leisten könnte, obwohl sie ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung hat?" Wohl kaum! Denn das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist in den Augen der Obrigkeit nur eine Placebopille für das lästige Fußvolk. Solange sich der brave Bürger linientreu im Sinne der Eliteschicht unserer Gesellschaft öffentlich äußert genießt er volle Unterstützung und kann sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung im vollen Umfang ausnutzen. Im umgekehrten Fall allerdings pflastert man ihn mit Prozessverfahren voll und bittet ihn anschließend mit gepfefferten Rechnungen wegen Rechtsvergehen bei Nichtigkeiten zur Kasse. Das war es dann in der Regel auch für die überwiegende Mehrheit mit "ihrem" Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Man kann diese "ehrenwerte" Vorgehensweise des Establishments auch wie folgt umschreiben: Der legalisierte Maulkorb mit richterlichen Gnaden! Euer Uwe Brandhorst P.S.: Sämtlichen Äußerungen,
Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind
persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und
|
||
| Zitat | Napoleon
der I. sagte einmal: " Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind und zu feige , es zu sagen. " |
||