Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell engl. Schriftsteller

Auf ein Wort

liebe Wardenburger

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Uwe Brandhorst Wardenburg, den 17.10.2009
Hardenbergstr. 5
26203 Wardenburg
Tel. 04407/6369
Fax 04407/8459

Auf ein Wort liebe Wardenburger!

Hand aufs Herz: Wer hat nicht schon einmal jemanden in die Wüste geschickt?

Ich bin mir sicher, dass jeder meiner Leser schon einmal vor dieser Situation stand und vor lauter Ärger und Frust seinen Arbeitskollegen, seinen Chef, ja sogar seinen Lebenspartner oder die lieben eigenen Kinder in die Wüste geschickt hat und sich dabei wünschte, dass man denjenigen oder diejenige auf längere Zeit ja nicht so schnell wieder sieht.

Was meint man eigentlich mit dem Spruch, jemanden in die Wüste schicken bzw. was will man damit eigentlich aussagen?

Wenn man es ganz genau nimmt, bedeutet dieser allzeit bekannte Volksspruch doch, jemand soll gehen und ja nicht wiederkommen.

Noch krasser ausgedrückt: Der Betroffene soll in die Wüste gehen, damit ihn die sengende Sonne ganz langsam ausbrennt und unter der glühenden Hitze soll derjenige qualvoll verdursten.

Stimmt es?

Jeder hat dieses Gefühl in seinem Leben schon einmal gehabt, wo er vor lauter Wut, eben diesen besagten Satz von sich gegeben hat: "Geh doch in die Wüste und komm mir ja nie wieder unter die Augen …!"

Hand aufs Herz: Meinen wir es in dem Augenblick der Wut und des Zorns, der einen fast zur Weißglut gebracht hat, tatsächlich so: Geh in die Wüste und verdurste dort?

Mit Sicherheit nicht.

Keiner meiner Leser unterstellt einem solche Tötungsabsichten, wenn man selbst von einem Dritten mit so einem Spruch in die Wüste geschickt wird oder selber einen Dritten in die Wüste schickt, aus welchen Gründen auch immer.

Dasselbe würde man auch nicht denken, wenn man von einem in den berühmten dunklen Wald geschickt wird, wo man niemals wieder herausfinden würde.

Oder noch besser man schickt jemanden zum Nordpol ins eiskalte Packeis, wo man jämmerlich erfieren würde.

Auch nicht schlecht, jemanden zum Teufel schicken, wo man im Fegefeuer erbärmlich verbrutzeln würde.

Alles Sprüche die in bestimmten Lebenssituationen jeder von uns schon einmal gesagt hat, um damit jemanden zu verdeutlichen, wie bitter enttäuscht man von einem Dritten ist bzw. wie unsagbar man verletzt wurde.

Aber keiner der Betroffenen, egal ob derjenige der es gesagt hat oder derjenige der es gesagt bekommen hat, würde jemals auf die Idee kommen, demjenigen Mordgelüste zu unterstellen, Mordphantasien oder sofern er es im öffentlichen Raum gesagt hat, dies als Mordaufruf aufzufassen.

Mit einer Einschränkung, wie ich nun allerdings aus eigener Erfahrung glauben muss!

Wenn man jemanden nicht in die Wüste schickt, wo er verdursten soll, sondern in die Nordsee, wo er nicht wieder auftauchen soll.

Dann ist ein derartiger Spruch eine Mordphantasieund der Aufruf an das Volk, jemanden zu töten.

Und wer einen so "schrecklichen" Mordaufruf macht, jemanden in die Nordsee zu schicken, wo er nicht wieder daraus hervortauchen soll, der hat solche Mordphantasie die es rechtfertigen, dass den Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 Euro zusteht.

Meine Leser glauben, dass dies ein Scherz sei.

Dies ist kein Scherz, meine verehrten Leser, sondern bitterer Ernst.

Zumindest aus der Sicht der Rechtskanzlei Steinhöfel, vertreten durch den Starrechtsanwalt Reinhard Höbelt, wie wir es aus unserer Sicht nun abschließend empfinden müssen.

Herr Rechtsanwalt Höbelt hat nämlich, nach unserer persönlichen Auffassung, genau diese Begründung vor dem Landgericht und nun auch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg für seine Mandanten vertreten, die wie folgt lauten:

NWZ Geschäftsführer Ulrich Gathmann

NWZ Miteigentümer und mehrfacher Millionär Reinhard Köser

SonntagsZeitung Geschäftsführer Jens Nack

NWZ Chefredakteur Rolf Seelheim

NWZ stellv. Geschäftsführer Herbert Siedenbiedel

Wenn irgend ein Leser diese besagten Herrschaften jemals öffentlich in die Wüste schicken sollte, ins Packeis, in den berühmten dunklen Wald oder zum Teufel muss derjenige der diesen öffentlich Ausspruch jemals machen sollte, damit rechnen, von diesen "erlauchten Herrschaften" vor ein Landgericht in Hamburg gezerrt zu werden und dort durch eine renommierte Rechtskanzlei, mit dem Namen Steinhöfel und seiner Koryphäe, Starrechtsanwalt Reinhard Höbelt, auf ein Schmerzensgeld verklagt zu werden, von sage und schreibe 1.000,00 Euro pro Mandant, wie wir nach diesen Erfahrungen es nun annehmen müssen, wie wir glauben.

Das dumme ist nur bei dieser gesamten Angelegenheit, dass das Landgericht Hamburg diesem Irrsinn einer Klagebegründung, wie wir glauben, ausgelöst durch die renommierte, hoch bezahlte hanseatische Rechtskanzlei Steinhöfel, vertreten durch den Starrechtsanwalt Reinhard Höbelt und seiner Mandanten Gathmann, Köser, Nack, Seelheim und Siedenbiedel, so gar nicht folgen wollte!

Keine 1.000,00 Euro Schmerzensgeld für diese armen Zeitungsmacher aus der NWZ Konzern Chefetage!

Und wäre man aus der Sicht dieser, nach unserer Meinung, geprügelten NWZ Chefetagenelite nicht schon genügend von dem Landgericht Hamburg mit diesem niederschmetternden Urteil abgestrafft worden, ging man dennoch vor das Oberlandesgericht Hamburg in Berufung.

Und man soll es nicht für möglich halten, aber dort erlebte diese Not leidende NWZ Elite das nächste Drama in Vollendung, wenn nicht sogar in Perfektion, als klassisches Lehrbeispiel für angehende Rechtsanwälte, wie man es am besten in der späteren Praxis nicht machen sollte!

Das Oberlandesgericht Hamburg empfahl der renommierten, hanseatischen Rechtskanzlei Steinhöfel, vertreten durch ihren Starrechtsanwalt Reinhard Höbelt, zwischen den Zeilen, die Berufung zurückzunehmen, wegen Erfolglosigkeit ihrer Berufungsbegründung, wovon der Senat - einstimmig - überzeugt ist.

Ein Traum!

Für die Rechtskanzlei Steinhöfel mit ihrem renommierten, hanseatischen Starrechtsanwalt Reinhard Höbelt und seinen Mandanten Gathmann, Köser, Nack, Seelheim und Siedenbiedel wohl eher ein Albtraum.

Offensichtlich versetzte dieses Zwischenergebnis des Oberlandesgerichtes Hamburg die Berufungsteilnehmer in blankes Entsetzen, Panikzustände, sowie traumatische Ohnmachtsanfälle, worauf der Starrechtsanwalt der Rechtskanzlei Steinhöfel, Reinhard Höbelt, sich gezwungen sah, eine Fristverlängerung für die Stellungnahme zum bereits erwähnten Zwischenergebnis des Oberlandesgerichtes Hamburg beim Senat zu beantragen, damit alle Kläger, samt Starrechtsanwalt Höbelt, nach diesem niederschmetternden Zwischenergebnis des Oberlandesgerichtes genügend Zeit hatten, um wieder zur Besinnung zu kommen.

Nach 14 Tagen Fristverlängerung kam dann die Begründung vom Starrechtsanwalt, Reinhard Höbelt, der hanseatischen, hoch bezahlten Rechtskanzlei Steinhöfel in Form von zwei ganzen Sätzen (!) die wie folgt lauteten:

"Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung. Die Berufung wird hiermit namens und mit Vollmacht der Kläger zu 1) bis 5) (eigene Anmerkung: Gemeint sind Gathmann, Köser, Nack, Seelheim, und Siedenbiedel) und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage zurückgenommen."

So ein herausragendes Ergebnis kann man natürlich nur mit einer renommierten, hanseatischen Rechtskanzlei Steinhöfel einfahren und selbstverständlich benötigt man dazu einen außergewöhnlich, hervorstechenden, hoch qualifizierten Starrechtsanwalt, wie einen mit dem Format eines Herrn Höbelt, der seine Mandanten Gathmann, Köser, Nack, Seelheim und Siedenbiedel dazu rät, wie wir nun annehmen müssen, nicht nur so einen Rechtsstreit überhaupt vom Zaun zu brechen, sondern darüber hinaus auch noch in die Berufung zu gehen und sich in beiden Instanzen so eine Backpfeife abzuholen, die nun auch noch für uns einen derartig besonderen Wert darstellt, dass wir uns außer Stande sehen, dieses hervorragende Ergebnis der Klägerparteien auf dieser Internetseite in üblicher Form zu kommentieren.

Dies hätten wir im Übrigen auch dann getan, wenn wir diesen Prozess verloren hätten.

Denn, wenn ein millionenschwerer Herrn Köser, der nachweislich gegen bestehendes Bundeskartellrecht verstoßen hat, wofür der NWZ Konzern insgesamt 2,7 Millionen Euro zahlen musste, sich nun ins Hemd macht, weil wir ihn in die Nordsee zum baden geschickt hatten und sich durch diese Metapher dermaßen gedemütigt sieht, sowie seine Persönlichkeitsrechte so sehr verletzt sah, dass er vor ein Landgericht, sowie vor ein Oberlandesgericht ziehen musste, um 1.000,00 Euro Schmerzensgeld einzuklagen, der hat sich mit diesen Klagen ohnehin in unseren Augen in aller Öffentlichkeit blamiert bis auf die Knochen!

Was im Übrigen auch für alle übrigen Beteiligten dieser Klage zutrifft, was die Rechtskanzlei Steinhöfel mit ihrem Rechtsanwalt Höbelt selbstverständlich in unseren Augen mit einschließt.

Sich den Vorwurf des Rechtsbruchs und des Verschweigens gegenüber ihren Lesern öffentlich gefallen lassen zu müssen, aber wegen einer Banalität vor Gericht ziehen!

Unglaublich, wie hier die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Tatgegenstände von den Klägern der NWZ auf den Kopf gestellt werden.

In unseren Augen nicht nur grotesk und äußerst peinlich, sondern obendrein nur ein billiges Ablenkungsmanöver von den Unzulänglichkeiten des NWZ Konzerns, was die neutrale Berichterstattung angeht, den rechtswidrigen Aufbau eines Zeitungs- und Meinungsmonopols,
sowie das mangelnde Rückgrad aller NWZ Redakteure gegenüber "Köser, von Bothmer & Co." die diesem rechtswidrigen Treiben nicht nur tatenlos zusehen, sondern obendrein auch noch dieses rechtswidrige Verhalten gegenüber ihren Lesern über Jahre bis zum heutigen Tag verschwiegen haben, aber ansonsten in ihren Kommentaren großartige Sprüche klopfen, wie es in unserer Gesellschaft doch an Charakterstärke und Zivilcourage fehlt, wie wir meinen.

Wer die Begrifflichkeit "Biedermann" seinem Jüngsten erklären möchte, findet in unseren Augen hierin ein vorzügliches, wenn nicht sogar herausragendes Beispiel von besonderer Qualität!

Sie sollten sich allesamt in Grund und Boden schämen, nicht nur was diese Klage angeht, sondern auch ihr Verhalten, was in unseren Augen nicht mehr den Namen verdient: "Unabhängiger und freier Journalist"!

Das vermeintliche Ziel der NWZ mit derartigen peinlichen Klagen uns zum Schweigen zu bringen, dürfte doch nun auch bei der NWZ Elite angekommen sein, dass man uns mit dieser Strategie höchsten dazu ermuntert weiter zu machen, wie man es an unserer inzwischen seit Jahren immer wiederkehrenden wöchentlichen Kolumne erkennen kann, die sich einer immer größeren Beliebtheit in unserer Region erfreut.

Und wer von der NWZ Chefetage glaubt, dass hier auf dieser Internetseite sich nur ein paar Leser verirren, der hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Ministerien jeglicher Art aus Oldenburg, Hannover und sonst woher zählen ebenso zu unseren regelmäßigen Lesern, wie sämtliche namhaften Verlage in unserer Region, die etwas auf sich halten und wissen wollen, was sich in unserer Region in Sachen NWZ, etc. so abspielt. Darüber hinaus Kommunen weit über die Landkreisgrenzen hinaus und Universitäten sind nur einige Beispiele dafür, was sich auf dieser Internetseite inzwischen so herumtummelt.

Und die lesen alle von einem Goliath mit den Namen Köser, Gathmann, Siedenbiedel, Nack, Seelheim, Rechtskanzlei Steinhöfel und Höbelt die auszogen, um dem David, Uwe Brandhorst, das Fürchten zu lehren.

Der spannte einmal kurz seine Steinschleuder und wie das tapfere Schneiderlein traf er mit nur einem Kieselstein sieben auf einem Streich!

Euer

Uwe

P.S.: In unserer letzten Veröffentlichung möchten wir klarstellen, dass die Beilage der Lebensmittelkette aktiv& irma noch keinen Kundenauftrag an die Posaune Redaktion vergeben hat.


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