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Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell engl. Schriftsteller |
Auf ein Wort liebe Wardenburger |
aktualisiert am: 13.11.2011 |
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Auf ein Wort liebe Wardenburger! Es gibt ein bekanntes Sprichwort, das wie folgt lautet: "In Mündern, die weit aufgerissen, wird das meiste rein geschmissen!" Sicherlich schmunzelt nun der eine oder andere Leser, wenn er diesen Spruch des Tages liest. Leider hat dieser Spruch für den Betreffenden, der den Mund immer wieder weit "aufreist", einen weit aus gewichtigeren Hintergrund, den man nur als Betroffener nachvollziehen kann. Kritiker, die sich öffentlich zu Wort melden und Missstände anprangern, denen bleibt nun einmal keine andere Wahl, als ihren "Mund weit aufzureißen", denn sonst werden sie ja nicht gehört! Das kritische Personen dann allerdings für die ermittelnde Staatsanwaltschaft gleich als mögliche Tatverdächtige gelten, gegen den ein Kritiker sich öffentlich in der Vergangenheit zu Wort gemeldet hat, wegen angeblicher Rufschädigung, hervorgerufen durch ein anonymes Schreiben, ist schon ein Ding aus dem Tollhaus! Wenn man dann noch bedenkt, dass der Kritiker sich immer öffentlich zu Wort gemeldet hat mit Name, Adresse und Telefon Nummer, fragt man sich als Betroffener: "Welchen berechtigten Grund sollte ein Kritiker haben, der öffentlich eine Person oder Institution mit seinen Namen kritisiert, nun einen anonymen Brief zu verfassen und ohne Namensnennung seine Anschuldigungen gegenüber einen Dritten persönlich zukommen zu lassen? Es wird doch wohl nur dann ein Schuh daraus, wenn der Kritiker sich auch in der Vergangenheit öffentlich anonym geäußert hätte, oder liebe Leser? Schlimmer ist jedoch, dass zwar das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt wurde, aber die Staatsanwaltschaft sich mit folgender schriftlichen Begründung vom 01.08.2011 an die NWZ - Zustellgesellschaft zu Wort meldete: "Der Beschuldigtem (eigene Anmerkung: gemeint ist als Beschuldigter Herr Uwe Brandhorst, der im Internet sich kritisch über die NWZ und ihre Machenschaften öffentlich mehrfach zu Wort gemeldet hat) hat den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf in Abrede genommen und angegeben, das von Ihnen mit der Strafanzeige vorgelegte Schreiben "Wild West in Nordwest" weder gefertigt noch an die NWZ übersandt zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wird dem Beschuldigten diese Einlassung mit der erforderlichen Sicherheit nicht zu widerlegen sein. Zeugen, die den Beschuldigten bei der Erstellung des Schreibens oder bei der Absendung an die NWZ beobachtet haben, stehen nicht zur Verfügung. Ein Schriftvergleichsgutachten zur Klärung der Frage, ob der Beschuldigte das betreffende Schreiben verfasst hat, ist nicht möglich. Das betreffende Schreiben wurde nur per Fax und zudem ohne handschriftliche Unterschriftszeile verwendet. Ein Schriftvergleichsgutachten setzt indes das Vorliegen eines Originaldokuments voraus ( )." Mit anderen Worten: Der Beschuldigte, also meine "Wenigkeit", könnte nach wie vor der Verfasser des anonymen Schreibens sein, wenn man ihn über ein Schriftvergleichgutachten überführen könnte, was ein handschriftliches Originaldokument vom Beschuldigten voraussetzt, was leider der Staatsanwaltschaft nicht zur Verfügung stand, um ihm vom Tatvorwurf restlos freizusprechen. Für mich, als Beschuldigter, ein Freispruch zweiter Klasse! Mit diesem zweitklassigen Freispruch wollte ich mich nicht zufrieden geben und habe mit der Staatsanwaltschaft, Herrn Dr. Drathjer, Kontakt aufgenommen, um ihm anzubieten, eine freiwillige handschriftliche Schriftprobe abzugeben, damit ein Schriftvergleichsgutachten angestellt werden kann, um den gegen mich erhobenen Tatvorwurf restlos aus der Welt zu schaffen, der Verfasser eines anonymen Schreibens zu sein mit den damit verbundenen rufschädigenden Verleumdungen, wie es Geschäftsführer Jörg Hoffmann der NWZ - Zustellgesellschaft in seinem Schreiben vom 06.06.2011 an die Staatsanwaltschaft behauptet hatte. In Kurzform: "Ich wollte einen Freispruch erster Klasse!" Antwort des Staatsanwaltes Dr. Drathjer sinngemäß, dass Verfahren gegen mich wurde eingestellt und der Staatsanwalt Dr. Drathjer werde die Akte nicht mehr öffnen, um ein teures Schriftgutachten in Auftrag zu eben. So sieht also unser Rechtsstaat aus! Man übt öffentlich Kritik an einer Person unter Nennung seines Namens und da flattert gegen diese kritisierte Person ein anonymes Schreiben in dessen Haus mit angeblichen verleumderischen Inhalten und schon ist man als Kritiker bei der Staatsanwaltschaft ein Tatverdächtiger! Und wenn man dann seine Weste als Tatverdächtiger wieder rein gewaschen haben möchte, und freiwillig gegenüber der Staatsanwaltschaft anbietet zur Klärung des Tatvorganges seinen persönlichen Beitrag zu leisten, ist kein Geld mehr da, aber die Anschuldigungen gegen einen bleiben im Raum ungeklärt stehen! Unser Rechtsstaat erlaubt ein derartiges Vorgehen des Staatsanwaltes Dr. Drathjer indirekte Anschuldigungen gegen vermeintliche Tatverdächtige zu erheben, auch wenn sie noch so absurd sind und das anschließend die Ermittlungsergebnisse der Strafanzeige führenden Partei schriftlich mit Inhalten informiert werden, wie im vorliegenden Fall, dass der Tatverdächtige der wahre Täter sein könnte, aber es an den nötigen Beweisen fehlt, um den Beschuldigten endgültig zu überführen. Und dies immer vor dem Hintergrund, dass der Tatverdächtige vollkommen unschuldig ist und sich lediglich in den Augen der Staatsanwaltschaft dadurch verdächtig gemacht hat, weil der vermeintliche Täter öffentlich gegen die Strafanzeige führende Partei Kritik geäußert hat, an dem zum Teil rechtswidrigen Geschäftsgebaren des Strafanzeige führenden Unternehmens! Unsere Gesellschaft wird dazu aufgefordert Rückrad zu zeigen, Zivilcourage an den Tag zu legen und kritisch durchs Leben zu gehen. Wer das allerdings macht, muss damit rechnen, so ist zumindest mein persönliches Fazit nach dieser Eskapade, anschließend als Beschuldigter unschuldig von der Staatsanwaltschaft vernommen zu werden und zu einem gewissen Grad auch als Beschuldigter in den Akten weiterhin zu gelten, auch wenn man als Beschuldigte der Staatsanwaltschaft anbietet, seine Unschuld durch eigenes Dazutun restlos zu entkräften bzw. aufzuklären. Interessant bei dieser Episode ist jedoch, in wiefern die Anschuldigungen des anonymen Briefschreibers tatsächlich im vorliegenden Fall der Wahrheit entsprechen. Wer rechtswidrig am Bundeskartellamt vorbei, sogar zum Teil wissentlich (!), Zeitungsverlage aufgekauft hatte und hierfür ein Bußgeld in Millionenhöhe zahlen musste, etc., wieso soll der nicht auch sich schuldig gemacht haben, Steuern zu hinterziehen und Krankenkassen bei den Sozialbeiträgen betrogen zu haben? Wer schon heute als Tatverdächtiger gilt, nur weil er öffentlich gegen einen Dritten Kritik übt, müsste doch ebenso in den Augen der Staatsanwaltschaft als Tatverdächtiger gelten, eventuell es bei der Abrechnung von Steuern und Sozialbeiträgen nicht so genau zu nehmen, wenn er nachweislich in der Vergangenheit mal eben so ganz nebenbei (!), ein paar Zeitungsverlage wissentlich am Bundeskartellamt vorbei aufgekauft hatte, oder? Wenn dann die Staatsanwaltschaft auch noch beweiskräftige Unterlagen frei Haus geliefert bekommen hat, dass auf einer Gehaltsabrechnung ein Mitarbeiter der Citipost Fahrradreparaturkosten in Rechnung gestellt bekommen hat, und dies sogar mehrfach (!), obwohl er einen Firmenwagen der Citipost fährt, ist doch etwas faul an der Abrechnungspraxis dieses Unternehmens, oder? Dies auch vor dem Hintergrund, dass dieser besagte Mitarbeiter der Citipost im Monat bis zu rund 400 Arbeitsstunden für einen Hungerlohn von rund 3,17 Euro Netto gearbeitet hat und dies nicht einmalig sondern sogar über Monate (!), was eindeutig den Tatbestand des Verstoßes gegen das Arbeitsrecht in vollem Umfang erfüllen müsste, wie ich meine! Wenn man dann noch bedenkt, dass der Staatsanwaltschaft Namen und Adressen über Monate vorliegen und bisher nichts, aber auch gar nichts unternommen hat, die Aussagen von Mitarbeiter der NWZ - Zustellgesellschaft dahingehend zu überprüfen, ob die NWZ - Zustellgesellschaft Mitarbeiter beschäftigt hat, die im Verdacht stehen, mehrere sozialversicherungsfreie Arbeitsverträge, die zwar unter verschiedenen Namen arbeitsrechtlich bei der NWZ - Zustellgesellschaft geführt werden, aber die Arbeit von ein und derselben Person ausgeführt werden, und dies, nach unserem heutigen Kenntnistand, sogar mit Wissen des Geschäftsführers Herrn Jörg Hoffmann bzw. der direkten Vorgesetzen vor Ort (!), was den Tatbestand der Mitarbeiterbeschäftigung durch Kettenarbeitsverträge erfüllt und einen eindeutigen Rechtsverstoß darstellt, weil derartige rechtswidrige Kettenarbeitsverträge Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht auslösen, ja dann liebe Leser, dann bekommt der Begriff "Rechtsstaat" zumindest für mich eine vollkommen neue Aussagekraft! Ein anonymes Schreiben, Adressen, Unterlagen und die Verstöße gegen das Arbeits- und das Bundeskartellrecht, wie ich meine, aber die Staatsanwaltschaft legt die Hände in den Schoß und macht nichts! Wohl bemerkt, im Vergleich hierzu gelten Kritiker bei der gleichen Staatsanwaltschaft
gleich als Tatverdächtige, die sich gegen diese Machenschaften öffentlich
zu Wort melden! Oder reicht ein Schreiben vom 06.06.2011 des Geschäftsführers Jörg Hoffman der NWZ -Zustellgesellschaft für die Staatsanwaltschaft aus, diesem Unternehmen einen "Persilschein" auszustellen, nur weil sie mit folgenden Wortlaut Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft gestellt hatten: " ( ) In diesem anonymen Schreiben werden ehrverletzende und völlig aus der Luft gegriffene Behauptungen aufgestellt. Da der Absender wohlweislich anonym bleibt, bietet er keine Möglichkeit, sich gegen solche Diffamierungen zur Wehr zu setzen. Wir legen jedoch Wert auf die Feststellung, dass die Geschäftsprozesse in unserem Unternehmen korrekt und transparent ablaufen. Nicht umsonst werden steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Prüfungen durch die Behörden regelmäßig mit gutem Ergebnis ohne wesentliche Beanstandungen abgeschlossen ( )." "Wir legen Wert darauf, dass die Geschäftsprozesse in unserem Unternehmen "korrekt" und "transparent" ablaufen." "Das Bundeskartellamt lässt schön grüßen, Herr Jörg Hoffmann, sowie berechnete Fahrradkosten auf einer Gehaltsabrechnung, obwohl der betroffene Mitarbeiter von Ihnen kein Dienstfahrrad gestellt bekommen hat, sondern ein Firmenfahrzeug. Darüber hinaus erinnere ich Sie daran, dass Sie zumindest einen Mitarbeiter bei ihnen beschäftigt haben, der nachweislich über Monate rund bis zu 400 Stunden im Monat für 3,17 Euro Netto in ihrem "korrekt" und zugleich "transparent" geführten Vorzeigeunternehmen knechten durfte!" Die Frage stellt sich: "Weshalb wurde bisher den Vorwürfen gegen die NWZ von Seiten der Staatsanwaltschaft, aber auch von Ver.di nicht nachgegangen, in wieweit der Verdacht bzw. der Vorwurf gegen den NWZ Konzern begründet ist, Sozialbeiträge und Steuern hinterzogen zu haben bzw. gegen das Arbeitsrecht verstoßen zu haben?" Haben Unternehmen ab einer gewissen Größe gegenüber öffentlichen Behörden, sowie der Staatsanwaltschaft besondere Vorzugsrechte, die wiederum im vergleichbaren Fall beim Otto Normalverbraucher den Verwaltungsakt umgehend sofort in Gang setzen würde? Die EWE und ihr Geschäftsführer Werner Brinker lassen schön grüßen! Falls die NWZ Geschäftführung um Gathmann und Siedenbiedel glauben, sowie der "adligen Durchlaucht", Gräfin Gisela von Bothmer, dass dieses Thema nun für uns ausgestanden ist, dürfte die Endtäuschung groß sein, wenn dem nicht so wäre, was mit Sicherheit so sein wird! Euer Uwe Brandhorst P.S.: Sämtlichen Äußerungen,
Behauptungen, etc. in dieser Kolumne und der aus der Vergangenheit sind
persönliche Meinungen des Unterzeichners und seiner Mitstreiter und
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| Zitat | Napoleon
der I. sagte einmal: " Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind und zu feige , es zu sagen. " |
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