Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell engl. Schriftsteller

Auf ein Wort

liebe Wardenburger

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Uwe Brandhorst Wardenburg, den 12.06.2009
Hardenbergstr. 5
26203 Wardenburg
Tel. 04407/6369
Fax 04407/8459

Auf ein Wort liebe Wardenburger!

Manches erscheint einem auf den ersten Blick vollkommen plausibel und nachvollziehbar.

Schaut man jedoch näher hin und riskiert einen zweiten Blick, stellt man auf einmal fest, dass das was einem eben noch vollkommen verständlich erschien, doch nicht mehr so einleuchtend ist, wie es beim ersten Blick den Anschein hatte.

So erging es mir, als ich die Information erhielt, dass die NWZ vom Bundeskartellamt zu einem Bußgeld von 2,5 Mio. Euro verurteilt wurde, wegen des rechtswidrigen Ankaufs von Zeitungsverlagen am Bundeskartellrecht vorbei.

Darüber hinaus musste der NWZ Eigentümer Reinhard Köser weitere 200.000,00 Euro Bußgelder an das Bundeskartellamt zahlen, weil er nach unseren bisherigen Informationen, sich zwar über einen Zukauf eines weiteren Zeitungsverlages beim Bundeskartellamt erkundigte, jedoch trotz negativer Auskunft des Bundeskartellamtes die Zeitung kaufte und sich somit über die Anordnung des Bundeskartellamtes, ohne mit der Wimper zu zucken, hinwegsetzte.

Für diese Dreistigkeit des millionenschweren Herrn Köser zahlte Herr Köser, wie bereits gesagt, neben den 2,5 Millionen Euro weitere 200.000,00 Euro an Bußgeldern an das Bundeskartellamt.

Nun mag Otto Normalverbraucher denken, dass die NWZ, und hier insbesondere der Miteigentümer Reinhard Köser, bei der Zahlung der Bußgelder von insgesamt 2,7 Millionen Euro recht tief in die Tasche greifen mussten, weil sie sich sogar im Fall Reinhard Köser bewusst über bestehendes Bundeskartellrecht, nach unseren bisherigen Information, hinweggesetzt haben.

Ist es aber wirklich so? Ich meine, ist die Bußgeldzahlung in Höhe von insgesamt 2,7 Millionen Euro wirklich eine angemessene Strafe?

Auf den ersten Blick würde jeder wohl glauben, dass diese Bußgeldzahlung eine durchaus gerechte Strafe ist, die im Verhältnis zu den Rechtsbrüchen der NWZ als durchaus angemessen angesehen werden kann.

Ist das aber wirklich so?

Wollen wir doch einmal ganz einfach nachrechnen, ohne ins letzte Detail einzusteigen. Eine grobe Beispielrechnung eines fiktiven Kleinunternehmers an Hand einiger wahlloser Fakten, ohne wissenschaftliche Hintergründe, soll nur einmal aufgezeigt werden, wie die NWZ ihre Anzeigenkunden in den vergangenen Jahren, nach meiner ganz persönlichen Einschätzung, nach allen Regeln der Kunst ausgenommen hat und dabei nicht davor zurück schreckte, gegen bestehendes Recht, sogar nach meinem Wissen, bewusst verstoßen hat, um noch mehr Rendite zu machen.

Lt. Statistik gibt ein Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von rund 500.000,00 Euro im Konsumgüterhandel jährlich zwischen 5 bis 7 Prozent an Werbung aus.

Gehen wir in unserem Rechenbeispiel einmal von nur 5 Prozent Werbungskosten aus.

Demnach würde unser Unternehmer im Jahr 25.000,00 Euro für Werbung ausgeben, was wirklich ein recht schmeichelhafter Werbeetage wäre, wenn ich hier aus eigener Erfahrung sprechen darf.

Mit anderen Worten: Dieser Wert ist bei weitem zu tief gegriffen.

Aber belassen wir es einmal bei diesen 5 Prozent Werbebudget vom Gesamtumsatz.

Als es die Oldenburger Allgemeine noch nicht gab, kostet der Millimeter Anzeigenpreis im Angebot der NWZ minimal über 2 Euro in der Gesamtausgabe.

Für meine Leser die bisher nicht einschätzen können, wie viel 1 Millimeter Anzeige in der Zeitung real tatsächlich ist, sei an dieser Stelle erklärt, dass eine Zeile in einer Spalte für die Abrechnung im Zeitungsgewerbe ein Millimeter bedeutet, der im Angebot, wie bereits erwähnt, über 2 Euro bisher rund kostete.

Die NWZ wirbt selber mit den Angaben, dass sie einen Marktanteil von 70 Prozent in der Stadt Oldenburg hat und im sonstigen Verbreitungsgebiet von 50 Prozent.

Die NWZ hat systematisch konkurrierende Zeitungen in ihrem Erscheinungsumfeld aufgekauft und somit den Wettbewerb ausgeschaltet.

Jeder Händler war daher mehr oder weniger gezwungen, sofern er Konsumprodukte für den Endverbraucher anzubieten hat, mit der NWZ oder den Sonntagsblättern zu werben.

Die NWZ konnte durch ihre Monopolstellung ihren Anzeigenkunden die Preise diktieren, ohne dass der Handel eine Ausweichmöglichkeit hatte, oder sich sonst zur Wehr setzen konnte.

Jährliche regelmäßige Preiserhöhungen zwischen 3 bis 5 Prozent waren die Folge, egal wie die momentane Wirtschaftslage war.

Seit gut einem dreiviertel Jahr ist die neue Oldenburger Allgemeine als Konkurrenzblatt zur NWZ auf dem Markt.

Die Millimeterpreise für Anzeigen fielen innerhalb kürzester Zeit auf bis zu 50 Prozent. Teilweise soll der Millimeterpreis bereits für 30 Cent angeboten worden sein, wie man uns mitteilte.

Dabei ist noch zu bedenken, dass selbst die heutigen Anzeigen bei der NWZ noch einen Farbaufschlag berechnen, was zum Beispiel bei der Oldenburger Allgemeinen im Preis enthalten ist. Mehrpreis lt. Stand 13.06.2009 Brutto pro Millimeter in der NWZ Hauptausgabe pro Millimeter: ca. 25%!

Die Ankündigung von dem Geschäftsführer der SonntagsZeitung, Herrn Jens Nack, dass Anzeigen nur noch nach Preisliste verkauft werden, was für mein Unternehmen einen Preisanstieg von rund 50 Prozent bedeutet hätte, werte ich heute für den vergeblichen Versuch mich massiv unter Druck zu setzen, um mir als Kritiker der NWZ eine Lektion zu erteilen und mich endgültig mundtot zu bekommen.

Bedauerlich für die NWZ nur, dass ich bereits ein Angebot im Vorfeld mit der Oldenburger Allgemeinen ausgehandelt hatte, so dass ich mit ruhigem Gewissen das Angebot der NWZ in den Wind schlagen konnte.

Ca. 1€ für den Millimeterpreis sind keine Kampfpreise, sondern in der Zeitungsbranche außerhalb des NWZ Verteilungsumfeldes durchaus gängige Praxis, wo der Wettbewerb nach wie vor funktioniert.

Rechnet man nun, dass heute der Millimeterpreis nicht mehr 2 Euro kostet, sondern nur noch 1 €, dann wird man feststellen, dass in unserer Beispielrechung mit dem Kleinunternehmer der einen Jahresumsatz von 500.000,00 Euro hat und ein Werbebudget von rund 25.000,00 Euro pro Jahr wie wir festgestellt haben, bezahlt der Unternehmer heute nur noch die Hälfte für die gleichen Anzeigen. Mit anderen Worten: 12.500,00 Euro. Dabei ist der Farbaufschlag noch nicht einmal berücksichtigt!

Die NWZ hätte bei dieser fiktiven Beispielrechnung nur bei diesem einen Kunden pro Jahr 12.500,00 Euro Mehreinnahmen zu ihren Gunsten zu verbuchen gehabt, weil sie bisher konkurrenzlos am Markt operieren konnte, was sie sich, nach unseren bisherigen Kenntnisstand, rechtswidrig am Bundeskartellrecht vorbei erschlichen hat.

Rechnen wir nun weiter, stellen wir fest, dass nur dieser Kleinunternehmer in den vergangen 10 Jahren rund 125.000,00 Euro an Werbemehrausgaben an die NWZ zu zahlen hatte, weil die Konkurrenz von der NWZ rechtswidrig am Bundeskartellrecht vorbei ausgeschaltet wurde, wie ich glaube.

Wer nun meint, dass hiermit die Rechnung beendet sei, sieht sich getäuscht!

Wenn die Leser die nächste NWZ, Sonntagszeitung, MittwochsZeitung oder Oldenburger Wochen Zeitung erhalten, soll sich der Leser jede Anzeige eines Händlers genau ansehen und pauschal, ob eine große Anzeige oder eine kleine Anzeige von einem Händler geschaltet wurde, mit 125.000,00 Euro Mehreinnahme Anzeige für Anzeige addieren.

Jede Anzeige!

Bei nur 10 Anzeigenkunden sind es schon 1.25 Millionen Euro Mehreinnahme für die NWZ.

Bei nur 22 Anzeigenkunden hatte die NWZ bereits das Bußgeld des Bundeskartellamtes von 2,7 Millionen Euro mehr als eingefahren!

Wissen die Leser eigentlich, wie viele Händler es im Erscheinungsgebiet der NWZ gibt?

Um einen realen Überblick zu bekommen, sollte der Leser nur einmal in die Innenstadt von Oldenburg fahren und nur die Geschäfte zählen die links und rechts der Strasse sich angesiedelt haben. Und hinter jedem Geschäft denkt sich der Leser die fiktive Zahl 125.000,00 Euro zuviel gezahlter Anzeigenpreise an die NWZ!

Der Leser sollte die Geschäfte zählen die er auf den Weg zu Freunden sieht, auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Weg zum Einkaufen, etc.. Und bei jedem Geschäft an die Zahl 125.000,00 Euro denken.

Alleine die Industrie- und Handelskammer in Oldenburg vertritt 62.000 Betriebe! Wie viel Betriebe mag wohl der Einzelhandelsverband in unserer Region haben?

"Und immer schön mal 125.000,00 Euro nehmen, liebe Leser und daran denken, dass die NWZ ein Bußgeld von 2,7 Millionen Euro an das Bundeskartellamt zahlen musste, wegen des Aufkaufs von Zeitungsverlagen rechtswidrig am Bundeskartellrecht vorbei, wodurch die NWZ sich durch Gesetzesverstöße ein illegales Zeitungsmonopol über Jahre (!) aufgebaut hat, wie ich meine!"

2,7 Millionen Euro Bußgelder für "von Bothmer, Köser & Co." sind ausreichend gewesen?

Die Herren Köser, von Bothmer, der Rechtsanwalt Otto Korte, etc. haben sich über diesen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes kaputtgelacht!

Die Rechtskanzlei Steinhöfel, die die NWZ vertritt, bemängelt in einem Klagevortrag vor dem Landgericht Hamburg, dass ich mich " (…) geradezu obsessiv mit der NWZ beschäftige (…)".

Vielleicht hat die Rechtskanzlei Steinhöfel bei dieser Aufrechnung etwas Verständnis dafür, weshalb ich mich so "obsessiv" mit der NWZ auseinandersetze. Wobei ich froh wäre, wenn ich nach meiner ganz persönlichen Hochrechnung nur Werbermehrausgaben von 125.000,00 Euro zu beklagen hätte, wie ich es bei unserer Beispielrechnung an Hand unseres Kleinunternehmers grob pauschal errechnet habe!

Natürlich ist die Zahl 125.000,00 Euro Anzeigenmehrausgaben nicht repräsentativ die man kommentarlos auf alle Anzeigenkunden der NWZ nahtlos übertragen sollte. Aber sie geben nach meiner Meinung eine grobe Schätzung ab, was die NWZ als Monopolist, unter anderem auch erlangt durch skrupellose Gesetzesüberschreitungen, für immense Geldsummen zusammengerafft hat. Es müssen nach meiner Meinung wahnsinnige Millionenbeträge von ungerechtfertigten Mehreinnahmen gewesen sein, die nur durch das rechtswidrige umgehen des Bundeskartellrechtes von "Köser, von Bothmer & Co." möglich wurden.

Und der Leser meint, dass die NWZ nun zur Einsicht gekommen ist?

Nach wie vor hat die NWZ bei der Veröffentlichung von Todesanzeigen eine Monopolstellung.

Diese sind in diesem Jahr erneut um 5 Prozent angestiegen. Der Millimeterpreis für eine Traueranzeige bei der NWZ kostet heute 1,12 Euro. Kurios ist aber folgendes. Geben Sie in der Geschäftsstelle der NWZ eine Traueranzeige in der Größe 2 Spaltig 90 mm auf, zahlen Sie 201,60 €. Für die gleiche Anzeigengröße zahlen Sie einen Preis von 104,40 € wenn Sie zum Beispiel eine Geburt bekannt geben wollen. Das macht zwischen Geburt und Tod einen Unterschied von 100% in der gleichen Zeitung.

Die NWZ macht für meinen Geschmack nach wie vor Rendite um jeden Preis. Sogar auf den Rücken von Toten und deren Hinterbliebenen, wie ich meine!

Amen!

Ihr

Uwe Brandhorst

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