Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell engl. Schriftsteller

Auf ein Wort

liebe Wardenburger

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Uwe Brandhorst Wardenburg, den 06.02.2010
Hardenbergstr. 5
26203 Wardenburg
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Fax 04407/8459

Auf ein Wort liebe Wardenburger!

Es wäre schon eine Katastrophe für unsere Region, wenn die NWZ vom Bundeskartellamt für den Kauf des Hunte Reports grünes Licht erhalten würde.

Natürlich hat die NWZ bereits eine Monopolstellung die seines Gleichen sucht. Dies insbesondere in der öffentlichen Meinungsbildung, wo es nur die NWZ in unseren Augen gibt und sonst so gut wie gar nichts.

Dennoch ist der Hunte Report eine der letzten Bastionen in der Verlagsbranche innerhalb des Verbreitungsgebietes der NWZ, die sich durch das vom Bundeskartellamt angeordnete Entflechtungsverfahren aus dem Jahr 2007 zumindest soviel Eigenständigkeit zurück erwerben konnte, dass sie in der Lage sind, einen halbwegs funktionierenden Wettbewerb im Anzeigen- und Beilagengeschäft aufrecht zu erhalten.

Dieser geringe Wettbewerb wird gänzlich zum Erliegen kommen, wenn der Hunte Report bzw. der Stiftungsrat die Kaufofferte der NWZ annehmen würde.

Die Höhe der Preise für Anzeigen, Beilagen, sowie der NWZ Tageszeitung wären dann der Willkür der Herren "Köser, von Bothmer, Gathmann, Siedenbiedel & Co." ausgesetzt.

Und wie diese ehrenwerten "Herren" Geschäfte machen dürfte allgemein bekannt sein, wenn sie bereits eine Monopolstellung haben.

Beispiel gefällig liebe Leser:

Die NWZ hat eine Auflage von 121.828 Exemplaren (Stand 01.01.2010) in ihrer Gesamtauflage.

Zu Zeiten der Oldenburger Allgemeinen mit sogar einer höheren Auflagenstärke als die NWZ (!) waren Millimeterpreise für Werbeanzeigen von unter 0,50 Euro plus 19 % Mehrwertsteuer zu haben.

Bei Beileidsanzeigen hat die NWZ eine Monopolstellung und verlangt von Privatpersonen 1,17 Euro incl. 19 % Mehrwertsteuer pro Millimeter Anzeigengröße.

Wenn darüber hinaus ein Unternehmer eine Beileidsanzeige, zum Beispiel für einen Mitarbeiter, aufgeben muss, bezahlt er den Millimeter mit stolzem 2,34 Euro incl. 19 % Mehrwertsteuer.

Unternehmer zahlen demnach doppelt (!) soviel, wie Privatpersonen für eine gleichgroße Beileidsanzeige.

Begründung der NWZ Anzeigenberaterin, weshalb es einen Preisunterschied zwischen Privatpersonen und Unternehmern bei Beileidsanzeigen pro Millimeter von 1,17 Euro gibt:

"Unternehmer sind in der Lage ihre Anzeigen steuerlich abzusetzen."

"Nun, die steuerliche Absetzbarkeit einer Beileidsanzeige könnte der Unternehmer auch dann vornehmen, wenn die Beileidsanzeige genau so teuer wäre, wie bei einer Privatperson", entgegnete ich der NWZ Anzeigendame, die mich daraufhin netterweise an die NWZ Geschäftsleitung verwies.

Im Übrigen trifft dieses Rechenbeispiel auch bei Jubiläen zu.

Ein Jubiläum im privaten Bereich kostet 0,60 Euro incl. 19 % Mehrwertsteuer pro Millimeter Anzeigengröße und ein Unternehmer muss für sein Firmenjubiläum 1,85 incl. 19 % Mehrwertsteuer bezahlen.

In diesem Fall muss der Unternehmer sogar das Dreifache für die gleiche Anzeigengröße zahlen, als eine Privatperson.

Da wir wissen, dass die NWZ Geschäftsführer Gathmann und Siedenbiedel regelmäßige Leser unserer Internetseite sind, nehmen wir auf diesem Weg es gerne wahr, nachzufragen, weshalb Unternehmer doppelt soviel bzw. das Dreifache für die gleiche Beileids- bzw. Jubiläumsanzeige bezahlen müssen, wie Privatpersonen?

Und wieso ist eine Beileidsanzeige für eine Privatperson doppelt so teuer, wie eine Jubiläums- Geburts- oder Hochzeitsanzeige?

Beratungs-, Druck- und Verteilungskosten dürften doch bei allen Werbe, Beileids- und Jubiläumsanzeigen gleich sein! Wieso also Preisspannen pro Millimeter Anzeige von sage und schreibe 1,74 Euro?

Vielleicht liegt es ja auch daran, dass bei einer Beileidsanzeige die Hinterbliebenen ohnehin nichts mehr zu lachen haben und es daher, zumindest aus Sicht der NWZ Geschäftleitung, vollkommen egal ist, ob die Leidtragenden Hinterbliebenen zusätzlich zu ihrem Schmerz und ihrer Trauer noch eine vollkommen überzogenen NWZ Rechung zu ertragen haben?

Fazit: Die Herstellungskosten der NWZ für eine Traueranzeige, oder, wie es die nette NWZ Anzeigendame so köstlich ausdrückte, Anzeigen für "fröhliche Ereignisse" dürften gleich sein, wie es wohl jeder meiner Leser leicht nachvollziehen kann.

Wieso kostet jedoch einmal die gleiche Anzeige pro Millimeter 0,60 Euro, 1,17 Euro, 1,85 Euro bzw. 2,34 Euro? Dies Ergebnis ist in der Tat nur für die NWZ Chefetage ein "fröhliches Ereignis" und weniger für diejenigen, die derartige Ungereimtheiten zahlen müssen, weil es keine Alternative zur NWZ gibt!

Für uns reine Abzocke!

Wer einer Beileids- oder Jubiläumsanzeige aufgeben muss, ist auf die NWZ angewiesen und wird regelrecht von der NWZ abkassiert, wie wir meinen.

So sieht nach unserer Meinung Preispolitik eines Monopolisten aus.

Oder der beste Beleg dafür, was wir, angesichts dieser erdrückenden Faktenlage, von der NWZ zu erwarten haben, wenn der Hunte Report nun auch noch in ihre Hände fällt!

Wie man es macht, macht man es verkehrt!

Ein alte Redewendung die jedem meiner Leser mit Sicherheit bekannt ist.

Mitarbeiter des Hunte Reports waren und sind auf Grund unserer Veröffentlichungen, aus durchaus verständlichen Gründen, reichlich verunsichert, wie man es uns zugetragen hat bzw. auch vorwirft.

Die Frage ist nur, ob wir uns diesen Schuh anziehen müssen.

Natürlich hätten wir die Vorkommnisse auch verschweigen und der breiten Öffentlichkeit vorenthalten können.

Genau so ist es den Mitarbeitern des Hunte Reports im Jahr 1996 ergangen, als der Hunte Report rechtswidrig von der NWZ übernommen wurde.

Eines guten Morgen stand der Haus- und Hofrechtsanwalt der NWZ, Otto Korte, in den Räumlichkeiten des Hunte Reports und teilte den Mitarbeitern freudestrahlend mit, dass der Hunte Report von der NWZ übernommen wurde und nun er, Herr Korte, neuer Geschäftsführer des Hunte Reports sei.

Von langer Hand still und heimlich geplant und die Betroffenen vor vollendete Tatsachen gestellt. Das dabei gegen das Bundeskartellrecht verstoßen wurde, was soll's? Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne.

Das war damals schon eine tolle Nummer!


Ein Rechtsanwalt der für Gesetz und Recht einsteht, macht sich zum Geschäftsführer eines Unternehmens, dessen Vereinnahmung durch die NWZ ausschließlich durch rechtswidrige Machenschaften zustande kam, indem der Käufer, die NWZ, gegen das Bundeskartellrecht verstieß, sofern unsere Informationen korrekt sind!

Der große Konstrukteur des NWZ Konzerns, Otto Korte, der Kopf dieses heutigen Monopolisten und gleichzeitigen Imperiums, wusste von nichts.

Wieso empfinden wir es so, dass wir da so unsere Zweifel haben?

Und dies ist einer der Gründe, weshalb wir uns dazu entschieden haben, unser Wissen an die Öffentlichkeit zu bringen, um vielleicht das Unmögliche doch möglich zu machen: Die NWZ erhält nicht den Hunte Report!

Denn Fakt ist, dass die NWZ und der Hunte Report wieder hinter den Rücken ihrer Mitarbeiter und der Öffentlichkeit Geheimniskrämerei betrieben haben.

Lt. Bundeskartellamt bestand nach unseren Informationen bereits seit Mitte Dezember 2009 ein aktenkundiger Kontakt über eine Anfrage, wie es sich verhalten würde, wenn die NWZ den Hunte Report übernehmen würde.

Am 19.01.2010 wurde offiziell von der NWZ beim Bundeskartellamt angefragt, ob sie den Hunte Report übernehmen darf, um die bestehenden Arbeitsplätze zu sichern, sofern wir richtig informiert wurden.

Den Sinn einer derartigen Arbeitsplatzsicherung kann man nur dann nachvollziehen, wenn sie bekanntlich in Gefahr wären.

Ein Grund für die Gefahr von Arbeitsplatzverlust könnte unter anderem sein, dass die Finanzen nicht in Ordnung sind.

Sonst wären bekanntlich auch keine Arbeitsplätze beim Hunte Report in Gefahr, wie es die NWZ beim Bundeskartellamt angeführt haben soll, wenn unser heutiger Informationstand korrekt ist.

Egal!

Nach unserem Kenntnisstand sah sich der Geschäftsführer vom Hunte Report, Fabian Speckmann, auf Grund unserer Veröffentlichung vom 23.01.2010 genötigt, am Morgen des 25.01.2010 ein entsprechendes Statement gegenüber seinen Mitarbeitern abzugeben, über den Stand des aktuellen Sachverhalts bezüglich des Hunte Reports.


Und genau das ist es!

Es wird nur soviel gesagt, wie es bereits bekannt ist.

Warum wurden die Mitarbeiter des Hunte Reports nicht zeitgleich mit der Aufnahme des Kontaktes zum Bundeskartellamt informiert? Spätestens zu dem Zeitpunkt, wo die Kaufofferte dem Hunte Report vorlag bzw. dem Stiftungsrat?

Es wird rumgedruckst, verschwiegen und abgewiegelt, dass alles falsch sei und was auf dieser Internetseite steht, sei ohnehin nur Blödsinn.

Und genau das ist es eben nicht.

Diese NWZ und auch die übrigen Verlage haben sich in der Vergangenheit bisher ausschließlich dadurch in unseren Augen ausgezeichnet, alles zu verschweigen, was es zu verschweigen gibt, sofern es der Verlagsleitung, welcher Zeitung auch immer, von Nutzen ist!

Beispiele gefällig? Hier nur einige nach unserem heutigen Kenntnisstand:

Rechtswidrige Aufkäufe der NWZ von konkurrierenden Zeitungsverlagen,
Bundeskartellamtsdurchsuchungen im Hauptsitz der NWZ in der Peterstrasse in Oldenburg,
Beschlagnahmung von über 100 Aktenordnern durch Beamte des Bundeskartellamtes und der Staatsanwaltschaft,
Rechtskräftige Verurteilung der Eigentümerfamilien "Köser, von Bothmer & Co." durch das Bundeskartellamt entsprechende Entflechtungsverfahren einzuleiten, um rechtswidrige Verlagsaufkäufe rückgängig zu machen,
Bußgeldzahlungen in Millionhöhe,
200.000,00 Euro gesonderte Zahlung eines Bußgeldes durch Herrn Köser, weil er trotz vorheriger Anfrage beim Bundeskartellamt einen Zeitungsverlag aufkaufte, was die Kartellwächter jedoch ihm untersagten,
Gründung einer Stiftung beim Hunte Report, dessen Stiftungsratsmitglieder alles gute alte Bekannte der NWZ seien sollen,
Verwendung der Stiftungsgewinne aus dem Hunte Report bleiben ebenso ein Geheimnis, wie auch die Stiftungsratsmitglieder, die bisher ausschließlich im Verborgenen arbeiten,
Kaufangebot der NWZ an den Stiftungsrat des Hunte Reports,
Anfrage an das Bundeskartellamt durch die NWZ, ob eine Übernahme des Hunte Reports genehmigt wird,
etc.

Diese Liste ließe sich noch beliebig weiter fortsetzen, wenn wir uns hierbei nicht nur auf die NWZ und ihre zum Teil rechtswidrigen Verlagsankäufe beschränken würden, sondern auch noch die übrigen politischen Ereignisse in unserer Region vor Augen halten.

Mitarbeiter eines Verlages und die Öffentlichkeit haben nach unserem Empfinden ein Anrecht auch auf das, was hinter den Kulissen stattfindet.

Hätten die NWZ und der Hunte Report von vornherein mit offenen Karten gegenüber der Öffentlichkeit und ihren Mitarbeitern gespielt, würde es diese Seite im Internet nicht geben und einen derartig großen Zugriff haben.

Darüber hinaus hätte man sich von Seiten der NWZ nicht nur viele Peinlichkeiten hier auf dieser Internetseite erspart, sondern müsste sich nicht wegen irgendwelcher Nebensächlichkeiten vor einem Landgericht in Hamburg die Zeit totschlagen, um anschließend vielleicht die goldene Ananas in den Händen zu halten.

Der Imageschaden für die NWZ ist, egal wie das Landgericht Hamburg jemals entscheiden wird, nach einem Verfahren von fast eineinhalb Jahren (!), schon heute unermesslich und steht in keinem Verhältnis, wie die NWZ, einschließlich hoch dotierter Hamburger Rechtsanwälte, hier Woche für Woche nach wie vor öffentlich vorgeführt werden.

Dass es unter Verlegern in unserer Region inzwischen zur Pflicht gehört, diese Seite zu lesen, um "informiert zu sein", wie man aus der Branche hört, spricht für sich selbst.

Natürlich hätten wir zum Thema "Hunte Report" schweigen können, aber wäre da nicht der berechtigte Vorwurf von Seiten der Belegschaft gekommen, weshalb wir nichts gesagt haben?

Abschließend möchten wir anmerken, dass nicht wir die Ursache des Problems Hunte Report sind, sondern die einzigartigen Umstände, wie nach unserer Meinung die Firmenstruktur im Hunte Report, auch durch den massiven Einfluss der NWZ Chefetage, aufgebaut ist.

Stichwort: Druck- und Verteilungsauftrag nach wie vor in NWZ Händen, sowie die Bildung eines Stiftungsrates mit für uns bekannten "NWZ Gesichtern".

Geschäftliche Abhängigkeiten in Schlüsselpositionen in Form von Verträgen mit einem Mitbewerber der gleichen Branche dürften selbst für angehende Kaufleute in ihrer Ausbildung sich von vorn herein ausschließen, weil solche Geschäftspraktiken nicht nur einzigartig sind, sondern auch noch geschäftsschädigend oben drein, wie wir meinen.

Wenn man dann noch bedenkt, dass ein solches Unternehmen, so wie wir den Eindruck gewonnen haben, mit Spitzeln der Konkurrenz unterwandert ist, dürfte der geschäftliche Untergang vorprogrammiert sein, weil man jederzeit vom Mitbewerber auszurechen ist.

So etwas nennt man das geschäftliche "Einmaleins", was jeder Kaufmann beherrschen sollte, auch wenn die Wahrheit manchmal bitter zu ertragen ist.


Die Schuldigen, liebe Mitarbeiter des Hunte Reports, sitzen nach unserer Meinung auf der anderen Seite.

"Denken Sie einmal darüber nach!"


Euer

- Uwe Brandhorst -

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