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Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell engl. Schriftsteller |
Auf ein Wort liebe Wardenburger |
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Uwe Brandhorst Wardenburg, den 05.09.2009 Auf ein Wort liebe Wardenburger! Haben es meine Leser in der letzten Ausgabe gelesen? Was? Die 2. Gegendarstellung von Herrn Siedenbiedel. Man glaubt es ja kaum und wir selber mussten uns mehrfach die Augen reiben als wir die 2. Gegendarstellung auf den Tisch bekamen und uns diesen unglaublichen Inhalt dieser Gegendarstellung vor Augen hielten. Aber wollen wir einmal chronologisch den Sachverhalt aufarbeiten, um zu verstehen, was da eigentlich passiert ist. Uns ist zu Ohren gekommen, sofern es uns korrekt zugetragen wurde, dass es ein Telefonat zwischen Herrn Wendt vom Gerhard Verlag und Herrn Siedenbiedel von der NWZ gegeben haben soll, die beide in Konkurrenz stehen. Daraufhin schickte uns Herr Siedenbiedel über eine renommierte Rechtskanzlei aus Hamburg eine Gegendarstellung zu, in der Herr Siedenbiedel beteuert, dass er kein Telefonat mit Herrn Wendt geführt hat. Soweit so gut! Wir veröffentlichten nach Erhalt der 1. Gegendarstellung von Herrn Siedenbiedel, dass Herr Wendt, als er das Telefonat entgegengenommen haben soll, sofern wir korrekt ermittelt haben, das Gespräch laut und deutlich mit dem Namen "Siedenbiedel" begonnen haben soll. Hieraufhin erhielten wir nun die 2. Gegendarstellung von Herrn Siedenbiedel mit dem Inhalt, dass Herr Siedenbiedel weder ein Telefonat von Herrn Wendt entgegengenommen hat und . jetzt kommt's . meine lieben Leser sollen jetzt genau Acht geben . bitte aufpassen und konzentrieren . nun kommt die absolute Gegendarstellung des 21. Jahrhundert der Marke "Siedenbiedel & Co." . Trommelwirbel . Tusch . : "( ) noch hat Herr Wendt mich persönlich laut und deutlich namentlich angesprochen."! Das ist ja eine sagenhafte Feststellung! "Unglaublich, Herr Siedenbiedel." Wer kein Telefonat geführt hat, wie Herr Siedenbiedel es in seiner 1. Gegendarstellung beteuerte, der kann nach Adam Riese auch logischerweise nicht persönlich laut und deutlich namentlich angesprochen worden sein! Wer das hinkriegt, kein Telefonat zu führen und trotzdem laut und deutlich namentlich angesprochen zu werden, kann im Varietee als Zauberkünstler auftreten. Mit anderen Worten: Diese 2. Gegendarstellung von Herrn Siedenbiedel war nach unserem Empfinden so überflüssig wie nur irgendwas. Eher verdeutlicht diese 2. Gegendarstellung die Absurdität des gesamten Sachverhalts, ob Herr Siedenbiedel nun Kontakt zu Herrn Wendt hatte oder auch nicht. Denn was sollen diese Gegendarstellungen von Herrn Siedenbiedel bewirken? Im Grunde genommen doch nur, um in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, dass es keinen direkten Kontakt zu Herrn Wendt gegeben hat. Wenn dies jedoch der tatsächliche Grund von Herrn Siedenbiedel ist, bleibt der Vorwurf im Raum stehen, dass man sich durchaus persönlich von einem Fußballspiel her kennen muss, wie wir es bereits veröffentlicht haben und sofern unsere Informationen in diesem Punkt richtig ermittelt wurden. Indirekt scheint diese Information von Herrn Siedenbiedel nun bestätigt worden zu sein, wie wir es meinen, weil hierüber in seinen beiden Gegendarstellungen (!) kein Dementi erfolgte! Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich kennt, dürfte zumindest, nach unserer persönlichen Auffassung, äußerst wahrscheinlich sein. Dies auch unter der Berücksichtigung, dass Herr Wendt über etliche Jahre in leitender Funktion bei der Ostfriesen Zeitung tätig war, die bekanntlich geschäftlich Kontakte zur NWZ unterhält, sofern wir richtig informiert sind. Auf der einen Seite Herr Wendt in gehobener Position seines ehemaligen Arbeitgebers der Ostfriesen Zeitung, die auf der anderen Seite wiederum geschäftliche Kontakte zur NWZ unterhält, dessen Geschäftsführer Herr Siedenbiedel ist. Gefragt nach unserer persönlichen Meinung dürfte sich nach diesen Indizien Herr Wendt und Herr Siedenbiedel zumindest kennen, was bisher auch nicht in den Gegendarstellungen bestritten wurde. Warum soll da nicht auch ein Telefonat zwischen Herrn Wendt und Herrn Siedenbiedel stattgefunden haben, wie es uns zugetragen wurde, sofern die Information korrekt war? Und wieso wird dieses angebliche Telefonat von Herrn Siedenbiedel so
energisch bestritten, in Form einer Gegendarstellung in zweifacher Ausfertigung
(!) erstellt von einer der teuersten und renommiertesten Rechtkanzleien
Hamburgs? Wer die Geschäftspraktiken der NWZ kennt, die bekanntlich sogar vor einem Bundeskartellamt keine Skrupel haben gegen bestehendes Recht zu verstoßen, der kann sich nach unserer Meinung den Rest denken! Entweder in die eine Richtung oder in die andere. Die Gedanken sind bekanntlich frei! Apropos Bundeskartellamt! Wie bereits berichtet streiten wir uns bekanntlich in einem Berufungsverfahren mit Herrn Nack, Köser & Co." vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, ob z.B. der millionschwere NWZ Verlagseigentümer 1000,00 Euro Schmerzensgeld erhalten soll, weil er seine Persönlichkeitsrechte so sehr verletzt sieht, als ich Herrn Köser, Herrn Nack usw. beim "Nordseebaden" im Internet einem Vergleich im übertragenen Sinn aufstellte, dass sich diese Herren auf Grund ihres Schweigens gegenüber ihren Lesern zum rechtswidrigen Verhalten beim Aufkauf von Zeitungsverlagen durch "Köser, von Bothmer & Co." aus der Presselandschaft endgültig für immer verabschieden sollten. Das Berufungsverfahren nimmt inzwischen dermaßen bizarre Züge an, dessen Vokabeln der Gegenseite inzwischen "Vernichtungsphantasien", "Lynchjustiz", "Tötung", "Mordphantasien" und "exekutieren" umfasst. Dabei wollte ich diese "ehrenwerten" Herren nur dazu öffentlich auffordern bzw. bewegen, sich aus ihren Ämtern auf nimmer Wiedersehen zu entfernen! Das dieser Vergleich vom "Nordseebaden" die Gegenseite dazu aufruft, dass ich "Vernichtungsphantasien" haben soll, die, sofern ich die Gegenseite richtig verstanden habe, mehr oder weniger Leib und Leben der Kläger in Abrede stellt, ist an Peinlichkeit kaum mehr zu überbieten, was die vermeintliche "NWZ Elite" sich da vor einem Oberlandesgericht leistet. Wie man sich für meinen Geschmack für sage und schreibe 1000,00 Euro so in aller Öffentlichkeit lächerlich machen kann, ist schon ein Kunststück. Verstehen könnte man ein derartiges Vorgehen höchstens dann, wenn es sich um arme Hungerleider handelt, die auf diesem Weg sich erhoffen, eine kleine Nebeneinkunft zu erschleichen. Aber hierbei handelt es sich um die "Crème de la Crème" der Oldenburger Oberschicht ach was sag ich denn da der von ganz Norddeutschland, die inzwischen offensichtlich so weit am Betteltuch nagen, dass sie keine andere Chance mehr sehen, sich auf diesem (Irr-) Weg ihr weiteres Auskommen für die nächsten Tage, Wochen, Monate (?) sicherzustellen. Was für ein Irrsinn! Um die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte vor Gericht gehen, nach dem man sich rechtswidrig verhalten hat bzw. dieses Vorgehen gegenüber der Leserschaft in verantwortlicher Position im vorauseilendem Gehorsam gegenüber "Köser, von Bothmer & Co." bis heute verschwiegen hat, Mordphantasien vor einem Oberlandesgericht heraufbeschwören, um anschließend ein Preisgeld von 1000,00 Euro zu erhalten. Deutschland wie tief bis du gesunken! Interessant, was man dabei für weitere Kopfsprünge von Seiten der Kläger bereit ist, um an das vermeintlich erstrebenswerte Ziel zu kommen, 1000,00 Euro Schmerzensgeld von mir zu erhalten. Wie bereits erwähnt, passt die Forderung eines Schmerzensgeldes nicht ins Bild, wie es im Übrigen das Landgericht in erster Instanz ebenfalls sah, dass der Kläger, Jens Nack, offensichtlich doch nicht so viele Schmerzen bei meinem "Nordseebadevergleich" seinerzeit verspürte verbunden mit den von der Klägerseite mir gegenüber unterstellten "Mordphantasien", weil Herr Nack dennoch einen Besuch in meinem Haus abstattete, um ein Werbeabkommen für die SonntagsZeitung mit mir für das Jahr 2009 auszuhandeln. Diese Diskrepanz erklärte nun die Klägerseite mit den Worten, dass man von Seiten der Sonntagszeitung mehr oder weniger gezwungen war ein Angebot mir zu unterbreiten, weil die SonntagsZeitung eine in rechtlicher Hinsicht möglicherweise als Alleinstellung zu beurteilende Position in ihrem Verbreitungsgebiet hat. Anzeigenaufträge gegenüber mir strikt abzulehnen, hätten daher ggf. wettbewerbsrechtliche Gegenansprüche von mir auslösen können, so behauptet es zumindest die Klägerseite. Diese Darstellung der Gegenseite ist in mehrfacher Hinsicht äußerst interessant. Zum einen stellt sich die Frage, weshalb Herr Nack, der ja so in seinen Persönlichkeitsrechten sich verletzt sieht, sich mit mir in meinem Haus höchstpersönlich an einen Tisch setzt und mit mir über eine Anzeigenvereinbarung für das Jahr 2009 verhandelte? Der Anzeigenleiter der SonntagsZeitung, Herr Bolles, hätte es doch auch getan. Wer sich angeblich so verletzt sieht und sogar unter meinen vermeintlichen "Mordphantasien" leidet, dass er es für notwendig erachtet dies sogar in zweiter Instanz rechtlich durchzufechten, der schickt seinen Vertreter, wie ich meine, und setzt sich nicht mit mir an einen Tisch und trinkt mit mir während der Verhandlung genüsslich einen Kaffee! "Entweder "Mordphantasien" mit 1000,00 Euro Schmerzensgeld oder Kaffeekränzchen, Herr Nack. Beides geht nicht, wie ich meine!" Außerdem ist die gegenüber dem Oberlandesgericht dargestellte vermeintliche Alleinstellung der SonntagsZeitung zu keinem Zeitpunkt gegeben gewesen, wie ich meine. Denn neben der SonntagsZeitung war zu diesem Zeitpunkt auch die Oldenburger Allgemeine bereits am Markt mit der ich mit meinem Unternehmen auch einen Anzeigenabschluss für das Jahr 2009 getätigt hatte. Drittansprüche hätten also von meiner Seite zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht werden können, wie es die NWZ Verlagsgruppe gegenüber dem Oberlandesgericht nun versucht darzustellen, weil ich mit meinem Unternehmen sehr erfolgreich in der Oldenburger Allgemeinen werben konnte und dadurch obendrein der angekündigten Preiserhöhung, von unverschämten rund 50 Prozent pro Anzeige, aus dem Wege gehen konnte, was ich persönlich nach wie vor als "erzieherische Maßnahme" der Gegenseite sehe, mich mit meiner Kritik an der NWZ zurückzunehmen, wie ich meine. Außerdem frage ich mich, wie kann die NWZ Verlagsgruppe vor einem Oberlandesgericht (!) ernsthaft behaupten, dass die SonntagsZeitung in unserer Region eine Alleinstellung hat, obwohl es noch den Hunte Report gibt, der durch ein Urteil des Bundeskartellamtes gegen die NWZ seine wirtschaftliche Unabhängigkeit von der NWZ durch einen Verkauf an einen Dritten zurückerlangen sollte, damit gerade die widerrechtlich erlangte Monopolstellung der NWZ gebrochen wird, weil die NWZ den Hunte Report vor Jahren widerrechtlich am Bundeskartellrecht vorbei aufgekauft hatte? Hat die NWZ etwa das Bundeskartellurteil nicht korrekt umgesetzt, oder gibt es nach wie vor hinter den Kulissen eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Hunte Reports zur NWZ? Wieso behauptet die NWZ Verlagsgruppe vor dem Oberlandesgericht, sofern wir die Berufungsklage richtig interpretiert haben, dass die NWZ Verlagsgruppe in unserer Region eine Alleinstellung hat, obwohl es den Hunte Report als Konkurrenz zur NWZ lt. Bundeskartellamt geben sollte? Das Leben schreibt bekanntlich ihre eigenen Gesetze. Für meinen Geschmack muss ich allerdings sagen, ist das was die Rechtskanzlei Steinhöfel vor dem Oberlandesgericht für eine Nummer abzieht nicht die feine Hanseatische Kaufmannsart. Von der NWZ bin ich nichts anderes gewohnt Seriöse Geschäftspolitik sieht nach meiner Meinung anders aus und entpuppt sich immer mehr zu einer lächerlichen und zugleich peinlichen Provinzposse, was eines Zeitungsverlages nicht würdig ist. Stichworte gefällig: "Mordphantasien, Tötung, Lynchjustiz, Vernichtungsphantasien, rechtswidrige Verlagsaukäufe, Schweigen, etc. ? Euer Uwe Brandhorst
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